Mit Beschluss vom 1. Juni 2021 hat das Sächsische Kabinett den Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung der Sächsischen Bauordnung zur Anhörung freigegeben.
Die geplante Gesetzesänderung dient im Wesentlichen der Umsetzung von Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag 2019 bis 2024 sowie von Beschlüssen der Bauministerkonferenz zur Änderung der Musterbauordnung in Landesrecht. Die Sächsische Bauordnung soll zudem an aktuelle Bedingungen und Bedürfnisse angepasst und ein sicheres, kostengünstiges und zukunftsfähiges Bauen im Freistaat Sachsen weiter gefördert werden.
Wesentliche Aspekte der vorgesehenen Änderung der Sächsischen Bauordnung sind:
Ihnen wird hiermit die Möglichkeit eingeräumt, die technischen Möglichkeiten des Sächsischen Bürgerbeteiligungsportals zu nutzen und zum Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung der Sächsischen Bauordnung im Rahmen des Anhörungsverfahrens Ihre Stellungnahme abzugeben. Der anzuhörende Gesetzentwurf ist auf dem Sächsischen Bürgerbeteiligungsportal eingestellt, gleichzeitig wurde auch die aktuelle Fassung der Sächsischen Bauordnung zu Ihrer Information im Bürgerprotal zur Verfügung gestellt.
Das Anhörungsverfahren endet am 6. Juli 2021. Eingehende Änderungsvorschläge werden ausgewertet und soweit sachdienlich im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt.
Grundsätzliche Fragen zur Bedienung des Portals behandelt die Kurzanleitung zum Beteiligungsportal.
Bei Fragen zum Verfahren melden Sie sich bitte bei Herrn Folker Hammer, Tel.: 0351 564-50531, bei Frau Anita Eichhorn, Tel.: 0351 564-50530 oder unter bautechnik-bauordnungsrecht-holzbau@smr.sachsen.de.
Frau Anita Eichhorn; Telefon: 0351/564-50530
Herr Folker Hammer; Telefon: 0351/564-50531
E-Mail: bautechnik-bauordnungsrecht-holzbau@smr.sachsen.de