Verfahren Staatsministerium für Regionalentwicklung Stadtentwicklung und Ländlicher Raum

4. Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung - Verbändeanhörung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.06.2021 bis 06.07.2021
  • Stellungnahmen 37 Stellungnahmen
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Mit Beschluss vom 1. Juni 2021 hat das Sächsische Kabinett den Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung der Sächsischen Bauordnung zur Anhörung freigegeben.

Die geplante Gesetzesänderung dient im Wesentlichen der Umsetzung von Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag 2019 bis 2024 sowie von Beschlüssen der Bauministerkonferenz zur Änderung der Musterbauordnung in Landesrecht. Die Sächsische Bauordnung soll zudem an aktuelle Bedingungen und Bedürfnisse angepasst und ein sicheres, kostengünstiges und zukunftsfähiges Bauen im Freistaat Sachsen weiter gefördert werden.

Wesentliche Aspekte der vorgesehenen Änderung der Sächsischen Bauordnung sind:

  • Förderung des Bauens mit Holz durch erweiterte Regelungen zum Einsatz von Holz für Tragkonstruktionen und Außenwandbekleidungen
  • Erleichterung des Ausbaus der Mobilfunkinfrastruktur, insbesondere des 5G Netzes
  • Aufnahme einer Verordnungsermächtigung, auf deren Grundlage nach Ablauf der 5-Jahresfrist des § 20 des E-Government-Gesetzes dauerhafte Regelungen für die Durchführung digitaler bauaufsichtlicher Verfahren möglich sind. Des Weiteren soll die Möglichkeit eröffnet werden, die Datenübermittlung an sonstige Stellen, soweit diese die Daten zur Erfüllung der ihnen obliegenden öffentlichen Aufgaben benötigen, rechtssicher (im Hinblick auf die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung) durch Verordnung regeln zu können.
  • Unterstützung der Energiewende durch die Verfahrensfreistellung von Ladesäulen für Elektromobilität, die Ausweitung der Verfahrensfreiheit von Garagen und Abstellplätzen auf Fahrradgaragen und Abstellplätze für Fahrräder sowie Erleichterungen für Maßnahmen der Wärmedämmung bei bestehenden Gebäuden
  • Erleichterung des seriellen und modularen Bauens durch die (Wieder-)Einführung der Typengenehmigung
  • Ausweitung der Verfahrensfreiheit von land- und forstwirtschaftlichen Vorhaben, insbesondere für Wetterschutzeinrichtungen und Bewässerungsanlagen
  • Ausweitung der Rauchwarnmelderpflicht auf Bestandsgebäude
  • Klarstellung bautechnischer/brandschutztechnischer Anforderungen
  • genereller Verzicht auf die Prüfung des Standsicherheitsnachweises bei Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2
  • Aufnahme einer Regelung der mit der Anzeige der Aufnahme der Nutzung vorzulegenden Bestätigung des qualifizierten Brandschutzplaners bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4
  • Einführung einer Mindestabstandsregelung für Windkraftanlagen von 1000 m zu Wohnbebauung auf der Grundlage der Länderöffnungsklausel in § 249 Absatz 3 des Baugesetzbuches
  • Aktualisierung der Regelung zur Bekanntmachung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
  • Beseitigung einer Normenkollision von Sächsischer Bauordnung und Sächsischen Wassergesetz (Auflösung des Widerspruchs der Regelungen zur Baugenehmigungs-pflicht für Gebäude, die Sonderbauten sind
  • Herausnahme der Verfahren, bei denen der Bund für die Erteilung von Ausnahmen und Erlaubnissen zuständig ist, von der Regelung des § 60 Satz 1 Nummer 3 Sächs-BO als Folge des Aufgabenübergangs der Verwaltung der Bundesautobahnen aufden Bund (Artikel 90 Absatz 2 und Artikel 143 Absatz 1 GG) zum 1. Januar 2021

Ihnen wird hiermit die Möglichkeit eingeräumt, die technischen Möglichkeiten des Sächsischen Bürgerbeteiligungsportals zu nutzen und zum Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung der Sächsischen Bauordnung im Rahmen des Anhörungsverfahrens Ihre Stellungnahme abzugeben. Der anzuhörende Gesetzentwurf ist auf dem Sächsischen Bürgerbeteiligungsportal eingestellt, gleichzeitig wurde auch die aktuelle Fassung der Sächsischen Bauordnung zu Ihrer Information im Bürgerprotal zur Verfügung gestellt.

Das Anhörungsverfahren endet am 6. Juli 2021. Eingehende Änderungsvorschläge werden ausgewertet und soweit sachdienlich im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt.

Grundsätzliche Fragen zur Bedienung des Portals behandelt die Kurzanleitung zum Beteiligungsportal.

Bei Fragen zum Verfahren melden Sie sich bitte bei Herrn Folker Hammer, Tel.: 0351 564-50531, bei Frau Anita Eichhorn, Tel.: 0351 564-50530 oder unter bautechnik-bauordnungsrecht-holzbau@smr.sachsen.de.

Kontaktperson

Frau Anita Eichhorn; Telefon: 0351/564-50530

Herr Folker Hammer; Telefon: 0351/564-50531

E-Mail: bautechnik-bauordnungsrecht-holzbau@smr.sachsen.de

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