Beschluss über die Aufstellung der 7. Änderung des FNP der Gemeinde Doberschütz
Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 08.02.2024 die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans Doberschütz im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Doberschütz Süd“ im OT Doberschütz beschlossen (Beschluss Nr. 7/2024). Sie ist erforderlich, weil die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans als „Sonstiges Sondergebiet“ nicht aus den derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplans „Flächen für die Landwirtschaft“ entwickelt werden können.
Die Planaufstellung erfolgt im Regelverfahren mit 2-stufiger Beteiligung. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen.
Der Änderungsbereich umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und somit die Flurstücke 112/4, 136/7, 136/8, 136/9, 136/10, 137/1, 138/1, 138/2, 138/4, 140, 141/1, 155/1, 156/1, 212/156, 236/142, 239/153, 240/156, 242/156, 245/156, 246/156, 249/156, 250/157, 252/158, 325/159, 328/159, 387/155, 388/155, 391/155, 403/155, 404/155, 405/138, 612/162, 613/122, 796/163, 799/122, 802/160 und 803/160 in der Flur 4 der Gemarkung Doberschütz auf einer Gesamtfläche von etwa 66 Hektar gemäß der beigefügten Abbildung.
Doberschütz, 20.03.24
gez. Märtz
Bürgermeister
Übersichtsplan Änderungsbereich
Frau Birgit Brandt Telefon: 034244/54017 E-Mail: birgit.brandt@doberschuetz.de