Beschluss über die Aufstellung der 8. Änderung des FNP der Gemeinde Doberschütz zum B-Plan “Photovoltaikanlage Doberschütz Süd II“
Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans Doberschütz im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Doberschütz Süd II“ beschlossen (Beschluss Nr. 48/2024). Sie ist erforderlich, weil die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans als „Sonstiges Sondergebiet“ nicht aus den derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplans „Flächen für die Landwirtschaft“ entwickelt werden können.
Die Planaufstellung erfolgt im Regelverfahren mit 2-stufiger Beteiligung. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen.
Der Änderungsbereich umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und somit die Flurstücke 5/1; 1/1; 14/1; 18/1; 20; 25/1; 208/25; 206/26; 381; 380; 337/1; 347/3; 3/1; 388; 387;13/1; 10/1; 379; 378; 359/8 und 362/14 der Flur 2 der Gemarkung Paschwitz auf einer Gesamtfläche von etwa 53 Hektar gemäß der beigefügten Abbildung.
Doberschütz, 07.11.2024
gez. Schmidt
Bürgermeister
Übersichtsplan Änderungsbereich
Frau Birgit Brandt Telefon: 034244/54017 E-Mail: birgit.brandt@doberschuetz.de