Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz
Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Windmühlenbreite“ im OT Mörtitz der Gemeinde Doberschütz
Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 07.09.2023 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Windmühlenbreite“ beschlossen (Beschluss-Nr. 62/2023).
Der Geltungsbereich umfasst auf einer Fläche von etwa 0,8 Hektar die Flurstücke 6/19 bis 6/31 in der Flur 3 der Gemarkung Mörtitz gemäß beigefügter Abbildungen.
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplans ist ausschließlich die Korrektur der Lage der Erschließungsstraße (Parallelverschiebung samt Baugrenze) und die Anpassung des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes aus dem Jahr 2005 an den mittlerweile realisierten Bestand.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen.
Doberschütz, 11.12.2023
gez. Märtz
Bürgermeister
Frau Birgit Brandt Telefon: 034244/54017 E-Mail: birgit.brandt@doberschuetz.de