Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz
Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans
der Gemeinde Doberschütz
Das Landratsamt Nordsachsen hat mit Bescheid vom 24.09.2025 die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Doberschütz gemäß § 6 Abs.1 BauGB genehmigt. Mit dieser Bekanntmachung wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) wirksam.
Der Änderungsbereich umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans „FEZ Hafen“ auf einer Fläche von ca. 7,7 ha und befindet sich im Westen des Gemeindegebietes der Gemeinde Doberschütz am südlichen Ufer der Kiesgrube Eilenburg, nördlich der Straße „Zum See“.
Der Änderungsbereich der 3. Änderung des FNP ist nachfolgenden Abbildungen zu entnehmen.
Jedermann kann die 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung in der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Zimmer 15, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz, zu den Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Außerhalb der Öffnungszeiten ist eine Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 034244/54017 möglich. Zusätzlich werden die Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Doberschütz https://www.doberschuetz.eu/dob/rathaus/bebauungsplaene.php und im Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/doberschuetz/startseite eingestellt.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründet, ist darzulegen.
Doberschütz, 14.10.2025
gez. Mählmann
Bürgermeister
Übersichtsplan Änderungsbereich der 3. Änderung des FNP
Darstellung 3. Änderung FNP der Gemeinde Doberschütz
Frau Birgit Brandt Telefon: 034244/54017 E-Mail: birgit.brandt@doberschuetz.de