Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„Photovoltaikanlage Doberschütz Süd II“
Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Doberschütz Süd II“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Beschluss Nr. 47/2024) beschlossen.
Die Planaufstellung erfolgt im Regelverfahren mit 2-stufiger Beteiligung. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 5/1; 1/1; 14/1; 18/1; 20; 25/1; 208/25; 206/26; 381; 380; 337/1; 347/3; 3/1; 388; 387; 13/1; 10/1; 379; 378; 359/8 und 362/14 der Flur 2 der Gemarkung Paschwitz auf einer Gesamtfläche von etwa 53 Hektar gemäß der beigefügten Abbildung.
Doberschütz, 07.11.2024
gez. Schmidt
Bürgermeister
Frau Birgit Brandt Telefon: 034244/54017 E-Mail: birgit.brandt@doberschuetz.de