Bebauungsplan Gemeinde Doberschütz Aufstellungsbeschluss

B-Plan "Photovoltaikanlage Doberschütz Süd" OT Doberschütz

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 28.03.2024 bis 30.04.2025
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

„Photovoltaikanlage Doberschütz Süd“ im OT Doberschütz

Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 08.02.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Doberschütz Süd“ im OT Doberschütz gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Beschluss Nr. 6/2024) beschlossen.

Die Planaufstellung erfolgt im Regelverfahren mit 2-stufiger Beteiligung. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 112/4, 136/7, 136/8, 136/9, 136/10, 137/1, 138/1, 138/2, 138/4, 140, 141/1, 155/1, 156/1, 212/156, 236/142, 239/153, 240/156, 242/156, 245/156, 246/156, 249/156, 250/157, 252/158, 325/159, 328/159, 387/155, 388/155, 391/155, 403/155, 404/155, 405/138, 612/162, 613/122, 796/163, 799/122, 802/160 und 803/160 in der Flur 4 der Gemarkung Doberschütz auf einer Gesamtfläche von etwa 66 Hektar gemäß der beigefügten Abbildung.

Doberschütz, 20.03.24

gez. Märtz

Bürgermeister

Übersichtsplan

Kontaktperson

Frau Birgit Brandt
Telefon: 034244/54017
E-Mail: birgit.brandt@doberschuetz.de

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.