Verfahren Staatsministerium für Regionalentwicklung Wirtschaft und Industrie

Änderung der Sächsischen Bauordnung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.05.2020 bis 29.05.2020
  • Stellungnahmen 68 Stellungnahmen
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Konsultationsverfahren des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur geplanten Novellierung der Sächsischen Bauordnung

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung setzt sich für eine Baukultur im Freistaat Sachsen ein, die sich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientiert. Mit dieser Maßgabe soll die Sächsische Bauordnung kontinuierlich für ein sicheres, kostengünstiges und zukunftsfähiges Bauen im Freistaat Sachsen weiterentwickelt werden.

Entsprechend plant das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung in der laufenden Legislaturperiode unter frühzeitiger Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger eine Novellierung der Sächsischen Bauordnung.

Die zentralen Handlungsfelder der geplanten Gesetzesänderung sind dabei

  • Chancen der Digitalisierung nutzen.
  • Baukosten durch eine bundesweit einheitliche Weiterentwicklung und Harmonisierung des Bauordnungsrechts senken und
  • die Folgekosten von Regulierungen durch weitere Optimierung/Erleichterung insbesondere der Verfahren und bautechnischer Anforderungen reduzieren.

Ein entsprechender Gesetzentwurf wird derzeit erarbeitet und soll noch dieses Jahr in den Landtag eingebracht werden. Mit der geplanten Gesetzesänderung sollen insbesondere

  • Regelungen zur Digitalisierung der bauaufsichtlichen Verfahren aufgestellt,
  • Beschlüsse der Bauministerkonferenz zur Änderung der Musterbauordnung in Landesrecht umgesetzt,
  • die Rauchwarnmelderpflicht auf Bestandsgebäude erweitert,
  • die Verfahrensfreiheit auf bestimmte land- und forstwirtschaftliche Vorhaben, Mobilfunkanlagen und Ladestationen erweitert und
  • der Holzbau sowie das serielle und modulare Bauen im Freistaat Sachsen befördert werden.

Mit den vorgesehenen Änderungen werden zugleich Aufträge aus dem Koalitionsvertrag vom 20. Dezember 2019 erfüllt. Im Übrigen wird auf die eingestellten Eckpunkte für die Änderung der Sächsischen Bauordnung verwiesen.

Mit dem hier angebotenen Konsultationsverfahren  setzt das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung die im Koalitionsvertrag vom 20. Dezember 2020 vorgesehene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei Gesetzgebungsvorhaben der Staatsregierung um.

Den Bürgerinnen und Bürgern wird hiermit die Möglichkeit eingeräumt, die technischen Möglichkeiten des Sächsischen Bürgerbeteiligungsportals zu nutzen und zur geplanten Novellierung der Sächsischen Bauordnung konkrete Änderungsvorschläge zu den jeweils betroffenen Paragrafen der Sächsischen Bauordnung einzubringen. Die aktuelle Fassung der Sächsischen Bauordnung ist auf dem Sächsischen Bürgerbeteiligungsportal eingestellt.

Das Konsultationsverfahren endet am 29. Mai 2020. Eingehende Änderungsvorschläge werden ausgewertet und soweit sachdienlich bei der Erstellung des Gesetzentwurfes berücksichtigt.

Kontaktperson

Frau Ulrike Fiedler
Telefon: 49 351 564-50537
E-Mail: bautechnik-bauordnungsrecht-holzbau@smr.sachsen.de

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