Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 3049 Dresden-Gompitz Nr. 7 Alte Gärtnereien II

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.03.2023 bis 21.04.2023
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 5. Februar 2020 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss zu V3155/19 die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 3049, Dresden-Gompitz Nr. 7, Alte Gärtnereien II, beschlossen. Der Bebauungsplan hat die Entwicklung eines ortsverträglichen Wohngebietes als maßvolle Nachverdichtung zum Ziel.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung im Maßstab 1 : 1000.

Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB über die Neuordnung des Gebietes sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in einer öffentlichen Erörterung am Dienstag, 4. April 2023, 18:30 Uhr, in der Verwaltungsstelle Gompitz, Gemeindesaal, Altnossener Straße 46 a, 01156 Dresden, OT Pennrich, unterrichtet. Im Rahmen der Vorstellung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die künftige Bebauung des Gebietes zu informieren, sie zu erörtern sowie Stellungnahmen vorzubringen.

Die Planung des Bebauungsplanes Nr. 3049 liegt darüber hinaus mit der Begründung

vom 20. März bis einschließlich 21. April 2023 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, aus.

 

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Während der frühzeitigen Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen an das Amt für Stadtplanung und Mobilität der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der folgenden Sprechzeiten : Montag 9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung, Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung, Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4302 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
 

Dresden, 1. März 2023

gez.:

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3049 in der Verwaltungsstelle Gompitz, 1. Etage, Zimmer 2/05, Altnossener Straße 46 a, 01156 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden

Amt für Stadtplanung und Mobilität

Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet

Frau Schulz

ISchultz@Dresden.DE

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