Vorhaben- und Erschließungsplan Landeshauptstadt Dresden Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6065 Dresden-Mockritz Wohnbebauung Eutschützer Straße-Süd

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 12.05.2025 bis 13.06.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 5. März 2025 nach § 2 Absatz 1 i. V. m. § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V0167/24 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6065, Dresden-Mockritz, Wohnbebauung Eutschützer Straße-Süd, beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan hat die Errichtung einer Anlage mit kleinteiligem Wohnungsbau zum Gegenstand.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung im Maßstab 1 : 750.

Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB über das Vorhaben sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in einer öffentlichen Erörterung am Donnerstag, 22. Mai 2025, 17:00 Uhr, im Konferenzraum FORUM des Stadtforums, Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden, unterrichtet. Im Rahmen der Vorstellung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die künftige Bebauung des Gebietes zu informieren, sie zu erörtern sowie Stellungnahmen vorzubringen.

Die Planung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6065 wird mit Begründung vom 12. Mai bis einschließlich 13. Juni 2025 auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Darüber hinaus liegen die Planungsunterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ehemaliger Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, zur Einsichtnahme aus.

Folgende Gutachten wurden erstellt:

  • Artenschutzgutachten
  • Baugrundgutachten
  • Lokalklimatisches Gutachten
  • Energiekonzept
  • Geothermische Berechnung

Die Gutachten können während der folgenden Sprechzeiten: Montag 9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung, Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uh nach Vereinbarung, Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4309 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.

Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht während des Veröffentlichungszeitraumes abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Dresden, 30. April 2025

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

i. V.

Jan Donhauser

Erster Bürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6065 im Stadtbezirksamt Plauen, 1. Obergeschoss, Zimmer 107, Nöthnitzer Straße 2, 01187 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet Süd

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden

Bearbeiterin: Frau Sitz

Datenschutzerklärung

Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige Weise, nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden ("Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz"); für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden; eine Weiterverarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gilt gemäß Artikel 89 Absatz 1 nicht als unvereinbar mit den ursprünglichen Zwecken ("Zweckbindung"); dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein.

Quelle: Auszug aus der Datenschutzverordnung EU-Datenschutzverordnung

Gegenstände

Übersicht
  • Geltungsbereich
  • Rechtsplan Blatt 1
  • Textliche Festsetzungen Blatt 2
  • Vorhabenplan Blatt 3
  • Begründung in der Fassung vom 17. März 2025
  • Artenschutzgutachten
  • Baugrundgutachen mit Anlagen
  • Lokalklimatisches Gutachten
  • Energiekonzept
  • Geothermische Berechnung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang