Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Beschluss

Bebauungsplan Nr. 3046 a, Dresden-Hellerau Nr. 16, Rähnitz Nord (Änderungssatzung)

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 09.01.2025 bis 08.01.2026
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Planzeichnung

Aufgrund des § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I, Seite 3634), zuletzt geändert am 20. Dezember 2023 (Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 394) sowie des § 89 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) vom 11. Mai 2016 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Seite 186), zuletzt geändert am 1. März 2024 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungs-blatt, Seite 169) und des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 9. März 2018 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, S. 62), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Mai 2024 (SächsGVBl. Seite 500) geändert worden ist, hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden in seiner Sitzung am 21. November 2024 den Bebauungsplan Nr. 3046 a, Dresden-Hellerau Nr. 16 für das Gebiet Rähnitz-Nord, bestehend aus dem Satzungstext als Satzung (1 Blatt) beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.

Der Bebauungsplan Nr. 3046, Dresden-Hellerau Nr. 15, Rähnitz Nord wird wie folgt geändert:

Im Rechtsplan, Blatt 4 von 4 entfällt die textliche Festsetzung Nr. I.4.4 „Zuordnung von Ausgleichsflächen und -maßnahmen zu Grundstücken, auf denen Eingriffe zu erwarten sind (§ 9 Abs. 1a BauGB)“.

Die Satzung bestehend aus dem Satzungstext (1 Blatt) wird hiermit ausgefertigt.

Dresden, 12. Dezember 2024
gez. Dirk Hilbert
Der Oberbürgermeister

Hinweise:

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Landeshauptstadt Dresden unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Plan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.   die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2.   Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3.   der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4.   vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Der Bebauungsplan, der im vereinfachten Verfahren nach § 13 Absatz 1 BauGB aufgestellt wurde, und die ihm beigefügte Begründung sind im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Plankammer, 3. Obergeschoss, Zimmer 3342, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, niedergelegt. Sie können dort während der Sprechzeiten durch jedermann kostenlos eingesehen werden. Zusätzlich können die Unterlagen im Themenstadtplan der Landeshauptstadt Dresden aufgerufen und eingesehen werden.

Dresden, 12. Dezember 2024

gez. Dirk Hilbert
Der Oberbürgermeister

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abt. Stadtplanung Stadtgebiet
PF 12 00 20
01001 Dresden

Gegenstände

Übersicht
  • Satzung
  • Begründung

Informationen

Übersicht
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