Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 301 Dresden-Altstadt II Nr. 13 Marschnerstraße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.02.2023 bis 31.03.2023
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau hat in seiner Sitzung am 7. August 2002 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. 2077-SB-2002 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 301, Dresden-Altstadt II Nr. 13, Marschnerstraße beschlossen.

Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung und weiteren Maßnahmen der Innenentwicklung, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde am 19. Juni 2003 der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vorgestellt und erörtert und hat in der Fassung vom 6. Januar 2003 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 12. Juni bis einschließlich 14. Juli 2003 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, Foyer des Technischen Rathauses, Hamburger Straße 19, 01067 Dresden öffentlich ausgelegen. Während dieser Frist konnten Äußerungen vorgebracht werden. Sie wurden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und flossen in den Entwurf des Bebauungsplanes ein.

Seit 2003 hat innerhalb des Planungsgebietes eine städtebauliche Entwicklung stattgefunden, so dass ein Bedarf einer städtebaulichen Neuordnung nur noch in Teilbereichen besteht. Somit wurde der Vorentwurf geändert und hat in der Fassung vom 18. Dezember 2019 im Rahmen der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 27. April bis einschließlich 12. Juni 2020 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden öffentlich ausgelegen. Während dieser Frist konnten Äußerungen vorgebracht werden. Sie wurden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und flossen in den Entwurf des Bebauungsplanes ein.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 11. Januar 2023 mit Beschluss zur V1158/21 die Änderung des Geltungsbereiches beschlossen sowie den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt.

Im Bebauungsplan soll eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 m² festgesetzt werden. Der Schwellenwert der zulässigen Grundfläche i. S. des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung von insgesamt 20 000 m² (§ 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB) wird nicht erreicht. Des Weiteren wird durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben nicht begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter besteht nicht.

Der Bebauungsplan hat die stadträumliche Entwicklung des Gebietes als Bestandteil einer innerstädtischen Nachverdichtung unter Berücksichtigung stadtklimatischer Aspekte und mit einer Nutzungsmischung in sehr gut erschlossener Lage zum Ziel.

Seit der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan-Vorentwurf in 2003 hat für Teilbereiche innerhalb des Geltungsbereiches eine geordnete städtebauliche Entwicklung, eine bauliche und funktionale Konsolidierung nach den Parametern des § 34 BauGB stattgefunden. Vor diesem Hintergrund wurde der Geltungsbereich verkleinert und auf den Bereich zwischen Striesener Straße, Marschnerstraße, der Bestandsbebauung an der Holbeinstraße sowie der Hans-Grundig-Straße begrenzt, für den eine städtebauliche Neuordnung geplant und erforderlich ist.

Die Grenze des neuen räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 301 liegt mit seiner Begründung und den bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen vom 27. Februar bis einschließlich 31. März 2023 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, aus.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen:

  • Landesdirektion Sachsen zum Belang vorbeugender Hochwasserschutz
  • Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt zu den Belangen, Wasser (Niederschlagswasserbewirtschaftung/-versickerung, Hochwasserschutz, Grundwassernutzung), Klima, Gehölz-/Baumschutz, Bepflanzung von Freiflächen und Gebäuden, Altlasten, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Minimierungs-/ Ausgleichsmaßnahmen, Schutz vor Lärm (durch Verkehrsflächen)
  • Landeshauptstadt Dresden, Klimaschutzstab zum Belang Klimaschutz
  • Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft zu den Belangen Erhalt Gehölze, Straßenbaumpflanzungen und Abfallentsorgung
  • Stadtentwässerung Dresden zum Belang Abwasserentsorgung (insbesondere - Niederschlagswasserbewirtschaftung/-versickerung)
  • Landesamt für Archäologie Sachsen zum Belang archäologische Bodendenkmale - (neolithische Siedlung, bronzezeitliche Siedlung)
  • Landeshauptstadt Dresden, Amt für Kultur und Denkmalschutz zum Belang archäologische Bodendenkmale (neolithische Siedlung, bronzezeitliche Siedlung)
  • Landeshauptstadt Dresden, Brand- und Katastrophenschutzamt zum Belang Aufstellflächen für Rettungsfahrzeuge
  • Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge zum Belang vorbeugenden Hochwasserschutz

Folgende Fachplanungen und Gutachten liegen vor:

  • Grünordnerischer Fachbeitrag Freier Landschaftsarchitekt bdla, Oktober 2021
  • Schalltechnisches Gutachten Akustik*Bureau*Dresden, März 2021

Die Untersuchungen und Gutachten können während der folgenden Sprechzeiten: Montag 9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4359 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Stellungnahmen an das Amt für Stadtplanung und Mobilität der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4359 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 09.02.2023

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 301 im Stadtbezirksamt Altstadt, 3. Obergeschoss, Zimmer 349, Theaterstraße 11, 01067 Dresden, während o. g. Sprechzeiten.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtplanung Innenstadt

E-Mail: Bauleitplanung-Altstadt@dresden.de

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.