Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 389 C Dresden-Altstadt II Nr. 27 Stadtquartier am Blüherpark-Ost

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.11.2019 bis 06.12.2019
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2019 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V3000/19 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 389 C, Dresden-Altstadt II Nr. 27, Stadtquartier am Blüherpark-Ost, beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung im Plangebiet auf der Grundlage des Ergebnisses des Werkstattverfahrens Herkulesallee-West geschaffen werden.

Der Bebauungsplan hat die Entwicklung des Gebietes als ergänzendes innenstadtnahes Wohnquartier sowie neuen Schulstandort zum Ziel.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung im Maßstab 1 : 1000.

Die Planung des Bebauungsplanes Nr. 389 C  liegt darüber hinaus mit Begründung vom 4. November bis einschließlich 6. Dezember 2019 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Während der frühzeitigen Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4338 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Dresden, 09.10.2019

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister

Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 389 C im Stadtbezirksamt Altstadt, 3. Obergeschoss, Zimmer 347,Theaterstraße 11, 01067 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Innenstadt
Frau Beyrodt

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4338 Telefon:  0351-4883656
Fax: 0351-4883213
E-Mail:  KBeyrodt@Dresden.DE

Gegenstände

Übersicht
  • B 389 C Rechtsplan - Frühzeitige Beteiligung
  • B 389 C Begründung - Frühzeitige Beteiligung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.