Bebauungsplan Stadt Radebeul Öffentliche Auslegung

2. Öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 101 "Zillerstraße / Makarenkostraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.06.2023 bis 14.07.2023
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 14.10.2020 mit Beschluss SR 71/20-19/24 die Einleitung eines Planverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 101 mit der Bezeichnung „Zillerstraße/Makarenkostraße“ beschlossen; bekanntgemacht im Radebeuler Amtsblatt am 01.11.2020.

Das Planungsziel besteht in der Sicherung des charakteristischen Stadt- und Landschaftsbildes sowie dem Erhalt der durch Bebauung eingefassten Grünbereiche.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen) ist nicht anzuwenden.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB) wurde nicht abgesehen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand im Zeitraum vom 21.06. bis 23.07.2021 statt.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 07.09.2021 mit Beschluss SEA 23/21-19/24 den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 17.08.2021 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Diese Öffentliche Auslage fand in der Zeit vom 18.10.2021 bis zum 19.11.2021 statt. In der Folge wurde der Planentwurf überarbeitet.

Mit Beschluss SEA 09/23-19/24 beschloss der Stadtentwicklungsausschuss am 02.05.2023 die erneute (2.) Öffentliche Auslage des überarbeiteten Planentwurfs.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist im beigefügten unmaßstäblichen Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 101.

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans Nr. 101, in der Fassung vom 12.04.2023, bestehend aus Teil A – Rechtsplan, Teil B – Textliche Festsetzungen und Teil C – Begründung wird in der Zeit vom:

12.06.2023 bis zum 14.07.2023

in der Stadtverwaltung Radebeul, Technisches Rathaus, Eingangsfoyer, Schaukasten, Pestalozzistraße 8 in 01445 Radebeul (behindertengerechter Zugang ist gewährleistet) öffentlich ausgelegt.

Jeder kann den Entwurf des Bebauungsplans sowie seine Planbestandteile einsehen und während der Auslegungsfrist Hinweise und Anregungen schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8 in 01445 Radebeul einreichen oder während der Sprechzeiten montags und freitags 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr bei Herrn Queißer, Zimmer 1.10 oder einem Vertreter (Vertretungsregelung an der Zimmertür) mündlich zur Niederschrift vorbringen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes kann zudem während des o.g. Auslegungszeitraumes auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Radebeul unter www.radebeul.de eingesehen werden und zusätzlich auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bzw. in Anwendung von § 4a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach §47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass zu eingegangenen Stellungnahmen keine Eingangsmitteilungen erfolgen.

 

Radebeul, den 03.05.2023

Dr. Jörg Müller

Erster Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Queißer

Tel: 0351 8311 941

bzw. Herr Dr. Steinbusch

Tel: 0351 8311 956

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Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Teil A - Rechtsplan (Planzeichnung)
  • Teil B - Textliche Festsetzungen
  • Teil C - Begründung

Informationen

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