Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine geordnete Bebauung vorzubereiten und die stadtbildprägenden Landschaftsräume vor weiterer Zersiedlung zu schützen.
Die nördlich der Weinbergstraße befindliche Bebauung unterliegt dem Bestandsschutz. Es ist nicht Ziel des Bebauungsplanes, eine Weiterführung und Verfestigung der Bebauung am Hangfuß zu ermöglichen. Die Freihaltung der Flächen nördlich der Weinbergstraße ist für die historisch und touristisch sehr bedeutende Blickbeziehung von der Weinbergstraße zum Spitzhaus sehr wichtig.
Das Gebäudeensemble „Meinholdsches Turmhaus“ zählt zu den charakteristischsten und wertvollsten Einzeldenkmalen der Stadt. Es ist unerläßlich, dieses Weinbergshaus auch in seiner typischen Umgebung zu erhalten d.h. den unmittelbar im Zusammenhang damit stehenden Landschaftsraum von Bebauung frei zu halten. Die in der Landschaft eingebetteten Kulturdenkmale sollten als wesentliche Höhepunkte des Stadtbildes für künftige Generationen erhalten bleiben und haben auch nicht zu unterschätzende touristische Bedeutung. In diesem Sinne ist der Erhalt der wertvollen Grünbereiche wie des Parks und der Rebflächen zu sehen.
Frau Wächtler
Stadtentwicklungsamt
Große Kreisstadt Radebeul
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