Der Bebauungsplan hat das Ziel, Regelungen für die straßenbegleitende Bebauung westlich der Eduard-Bilz-Straße zu treffen sowie deren Einheit mit den dazugehörigen parkartigen Grundstücken weiterhin zu sichern. Die Erhaltung von Natur und Landschaft soll den Vorrang vor einer baulichen Verdichtung im rückwärtigen Grundstücksbereich behalten.
Grundstücke, auf denen große, häufig parkartig angelegte rückwärtige Gärten mit den straßenbegleitend angeordneten, häufig villenartig gestalteten Wohnhäusern und den Vorgärten eine Einheit bilden, sind häufig in Radebeul anzutreffen und tragen sehr wesentlich zum hochwertigen Stadtbild Radebeuls bei.
Städtebauliche Entwicklungen im Umfeld des Plangebietes, die von diesem Prinzip abweichen, erschweren die planungsrechtliche Sicherung insbesondere der unverbauten Gartenbereiche der Grundstücke innerhalb des Plangebietes. Diese zu erhalten ist jedoch planerisches Ziel. Der überwiegende Teil der bestehenden Wohnhäuser im Plangebiet steht unter Denkmalschutz.
Fr. Wächtler
Stadtentwicklungsamt
Große Kreisstadt Radebeul
Pestalozzistraße 8
01445 Radebeul
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