Ziel des Bebauungsplanes ist der Erhalt der denkmalgeschützten Villen als Solitäre in ihrer landschaftlichen Einbettung. Die getroffenen Festsetzungen ermöglichen die Errichtung von zusätzlicher Nutzfläche nach Aufgabe nicht erhaltenswerter Nebengebäude und sichern gleichzeitig den Erhalt der unter Denkmalschutz stehenden Villen und deren ebenfalls geschützten Nebengebäuden.
Fr. Wächtler
Stadtentwicklungsamt
Große Kreisstadt Radebeul
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