Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Radebeul Öffentliche Auslegung

Aufhebung der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 7 "Freizeitzentrum Radebeul" und Nr. 15 "Sporthotel mit Tennishalle"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 05.05.2025 bis 06.06.2025
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 19.03.2025 mit Beschluss SR 15/25-24/29 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens zu den vorhabenbezogenen Bebauungsplänen (Vorhaben- und Erschließungsplänen) Nr. 7 „Freizeitzentrum Radebeul“ und Nr. 15 „Sporthotel mit Tennishalle“ beschlossen.

Die Aufhebung der Plansatzungen zu den vorhabenbezogenen Bebauungsplänen (damals gleichgesetzt Vorhaben- und Erschließungsplänen) macht sich erforderlich, da die ursprünglichen Zielstellungen nach mehr als 25 Jahren inzwischen aufgegeben worden sind.

Die Vorschriften des Baugesetzbuches zur Aufstellung von Bebauungsplänen gelten nach § 1 Abs. 8 BauGB auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.

Etwaige Bauvorhaben sind nach Aufhebung der Plansatzung zukünftig nach den Vorschriften des § 34 BauGB „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ bzw. des § 35 „Bauen im Außenbereich“ zu beurteilen.

Für die Aufhebung findet das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB Anwendung. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der aufzuhebenden vorhabenbezogenen Bebauungspläne ist in dem beigefügten unmaßstäblichen Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für die Abgrenzung ist allein die zeichnerische Festsetzung in der Satzung zur Planaufhebung.

Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung der Vorhaben- und Erschließungspläne

•           Nr. 7     „Freizeitzentrum Radebeul“

•           Nr. 15   „Sporthotel mit Tennishalle

in der Fassung vom 20.02.2025 (redaktionell ergänzt 28.03.2025)

wird in der Zeit vom:

05.05.2025 bis zum 06.06.2025

in der Stadtverwaltung Radebeul, Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss, Schaukasten, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul öffentlich ausgelegt. Ein behindertengerechter Zugang (Fahrstuhl) ist gegeben.

Jedermann kann den Entwurf zur Aufhebung der vorhabenbezogenen Bebauungspläne einsehen und während der Auslegungsfrist Hinweise und Anregungen schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul einreichen oder während der Sprechzeiten montags und freitags 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr bei Herrn Queißer, Zimmer 1.15 (Technisches Rathaus, I. Etage) oder einem Vertreter mündlich zur Niederschrift vorbringen.

Der Entwurf der Aufhebung kann während des o. g. Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Radebeul unter www.radebeul.de eingesehen werden und zusätzlich auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bzw. in Anwendung von § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Radebeul, den 04.04.2025

Dr. Jörg Müller

Erster Bürgermeister

Kontakt

Herr Queißer

Stadtverwaltung Radebeul

Tel: 0351 8311 941

Mail: investoren@radebeul.de

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