Bebauungsplan Stadt Radebeul Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 55 "Fabrikstraße - West"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.04.2023 bis 17.05.2023
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 22.01.2003 die Einleitung eines Planverfahrens zu einem Bebauungsplan Nr. 55 mit der Bezeichnung „Fabrikstraße – West“ beschlossen; bekanntgemacht im Radebeuler Amtsblatt am 02/2003.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 16.06.2020 bis zum 17.07.2020 statt.

Das Planungsziel besteht darin, ein eingeschränktes Gewerbegebiet zu entwickeln, damit sich nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe ansiedeln können. Die straßenbegleitende Wohnnutzung entlang der Kötitzer Straße soll erhalten bleiben.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 07.03.2023 mit Beschluss SEA 01/23-19/24 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 55, in der Fassung vom 24.01.2023, mit seinen benannten Planbestandteilen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. 

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist in dem beigefügten unmaßstäblichen Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 55.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 55, in der Fassung vom 24.01.2023, bestehend aus:

  • Teil A Planzeichnung
  • Teil B Textliche Festsetzungen
  • Teil C1 Begründung
  • Teil C2 Umweltbericht

wird in der Zeit vom:

11.04.2023 bis zum 17.05.2023

in der Stadtverwaltung Radebeul, Technisches Rathaus, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul, Schaukasten Eingangsfoyer, zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.

Der Eingangsbereich ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag:           09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag:         09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch:         09.00 Uhr – 13.00 Uhr

Donnerstag:     09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Freitag:            09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Jedermann kann den Entwurf des Bebauungsplans sowie seine Planbestandteile einsehen und während der Auslegungsfrist Hinweise und Anregungen schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul einreichen oder während der o.g. benannten Auslagezeiten bei Herrn Queißer, Zimmer 1.10 (Technisches Rathaus, I. Etage) oder einem Vertreter mündlich zur Niederschrift vorbringen.

Der Entwurf des Bebauungsplans kann während des o. g. Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Radebeul unter www.radebeul.de eingesehen werden und zusätzlich auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Die Planunterlagen, die ausgelegt werden, beinhalten neben den o.g. Planbestandteilen gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Stellungnahme des Landratsamtes vom 20.07.2020, die Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 14.07.2020, die Stellungnahme des Sächs. Oberbergamtes vom 23.06.2020, eine schalltechnische Voruntersuchung (SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH) und einen Artenschutzfachbeitrag

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bzw. in Anwendung von § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Radebeul, den 10.03.2023

Dr. Jörg Müller

Erster Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Queißer

Tel.: 0351 8311 941

Technisches Rathaus Zimmer 1.10

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Gegenstände

Übersicht
  • Übersichtslageplan
  • Teil A Planzeichnung
  • Teil B Textliche Festsetzungen
  • Teil C1 Begründung
  • Teil C2 Umweltbericht
  • Artenschutzfachbeitrag
  • Stellungnahmen Landratsamt, LfULG, Oberbergamt
  • Schalltechnische Voruntersuchung

Informationen

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