Flächennutzungsplan Stadt Radebeul Frühzeitige Beteiligung

1. Gesamtfortschreibung Flächennutzungsplan - Frühz. Unterrichtung der Öffentlichkeit

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.08.2022 bis 30.09.2022
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Flächennutzungsplan stellt dar, in welche Richtung sich die Gemeinde in den nächsten Jahren entwickeln soll. Weil es um das gesamte Gebiet der Gemeinde geht, gibt es immer nur einen gültigen Flächennutzungsplan. Der aktuell rechtsgültige Flächennutzungsplan der Großen Kreisstadt Radebeul wurde am 23.11.2005 durch den Stadtrat beschlossen, genehmigt und in Kraft gesetzt.

Demografische, ökologische, ökonomische, aber auch juristische Veränderungen machen eine kritische Auseinandersetzung mit den Darstellungen des aktuellen Flächennutzungsplans notwendig. Auch sind die Darstellungen von real bebauten Siedlungsbereichen und die Abgrenzungen von bebauten zu unbebauten Bereichen zum Teil ungenau. Dieser Umstand erschwert die tägliche Arbeit der Bauverwaltung und stellt eine unbefriedigende Situation für Grundstückseigentümer und Interessierte dar.

Mit der Beschlussvorlage SR 51/18-14/19 vom 19.09.2018 wurde deshalb die Weiterentwicklung und Anpassung des Flächennutzungsplans auf den Weg gebracht. Bei dieser „Fortschreibung“ werden viele Nutzungen so bestätigt, wie sie in der Realität sind, als Wohnbauflächen, als Wald, als Gewerbeflächen usw. Für andere Flächen wird eine neue Richtung aufgezeigt, wie sie sich im Interesse der Gemeinde entwickeln sollen. Auch werden Entwicklungsmöglichkeiten gesichert, z.B. für eine Schule.

Dabei schafft der Flächennutzungsplan kein Baurecht. Das erkennt man schon daran, dass seine Darstellungen nicht grundstücksgenau sind. Es geht ums große Ganze und darum, was wohin soll und wohin nicht. Aber: Wenn die Gemeinde Baurecht neu schafft, indem sie einen Bebauungsplan aufstellt, dann darf dieser dem Flächennutzungsplan nicht widersprechen. Ein Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Nach einer umfangreichen fachlichen Auseinandersetzung mit der Thematik liegt nun der Vorentwurf zur 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans vor. Die Einbeziehung der Öffentlichkeit ist wichtig, um vielfältige Rückmeldungen und Informationen zu erhalten.

Der Hauptplan (alte und neue Version), die Beipläne und der Änderungskatalog werden in der Zeit vom

01.08.2022 bis zum 30.09.2022

in der Stadtverwaltung Radebeul an zwei Orten öffentlich ausgelegt:

  • Technisches Rathaus, Erdgeschoss, Schaukasten, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul
  • Heimatstube Kötzschenbroda / Kulturamt, Altkötzschenbroda 21, 01445 Radebeul

Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten Montag und Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr. Eine barrierefreie Beteiligung ist nur im Technischen Rathaus möglich. Fragen zum Flächennutzungsplan und zum Verfahren beantworten wir Ihnen gerne im Technischen Rathaus in der Pestalozzistr. 8, Sachgebiet Stadtplanung, Herr Dr. Steinbusch, Raum 1.22, Tel. 8311-956.

Jeder kann den Vorentwurf zur 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans, den dazugehörigen Änderungskatalog und die Beipläne während der Auslegungsfrist einsehen und Hinweise und Anregungen schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul einreichen. Die Einreichung ist möglich durch persönliche Abgabe in der Stadtverwaltung, über die Briefkästen der Stadtverwaltung und auf dem Postwege an die Große Kreisstadt Radebeul, Pestalozzistr. 6, 01445 Radebeul. An beiden Auslegungsorten liegen außerdem Beteiligungskarten für die schriftliche Beteiligung bereit.

Auch im Internet ist eine Beteiligung möglich. Der Vorentwurf der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans, der Änderungskatalog und die Beipläne können während des genannten Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Radebeul unter www.radebeul.de eingesehen werden. Eine Online-Beteiligung ist auf www.radebeul.de über eine Eingabemaske sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung www.bauleitplanung.sachsen.de möglich. Beide Seiten sind verlinkt. Im Technischen Rathaus wird zusätzlich die Möglichkeit angeboten, im Sachgebiet Stadtplanung während der Sprechzeiten Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift vorzubringen.

 

Hinweis:

Bitte nutzen Sie für die korrekte Anzeige der Pläne und des Änderungskatalogs einen PDF Reader.

 

 

Radebeul, den 15.07.2022

 

Dr. Jörg Müller

Erster Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Dr. Steinbusch

Technisches Rathaus, Zimmer 1.22

Te.: 0351-8311-956

Mail: planung@radebeul.de

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Gegenstände

Übersicht
  • Hauptplan 2006
  • Hauptplan 2022 Vorentwurf
  • Vorentwurf Beipläne
  • Vorentwurf Änderungskatalog

Informationen

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