Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 697 Dresden-Pennrich Wohnbebauung Pennricher Ring

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.06.2022 bis 20.07.2022
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau hat in seiner Sitzung am 15. Januar 2014 nach § 2 Absatz 1 i. V. m. § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V2641/13 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 697, Dresden-Pennrich, Wohnbebauung Pennricher Ring, beschlossen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen und ist eine Maßnahme der Innenentwicklung, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde am 25. Juni 2015 der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vorgestellt und erörtert und hat in der Fassung vom März 2015 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 22. Juni bis einschließlich 23. Juli 2015 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, Rathaus, 1. Etage, Flurbereich (gegenüber dem Sitzungssaal 1/13), Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden öffentlich ausgelegen. Während dieser Frist konnten Äußerungen vorgebracht werden. Sie wurden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und flossen in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ein.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 18. Mai 2022 mit Beschluss zu V1325/21-1 die Änderung des Geltungsbereiches beschlossen sowie den Entwurf des o. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt. Des Weiteren hat der Ausschuss beschlossen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

a) zum Satzungsbeschluss auf ein geändertes Farb- und Materialkonzept zu Fassade und Dach des Projektes hinzuwirken. Es ist auf eine rote Dacheindeckung abzustellen.

b) die Ausbildung der Planstraße A als verkehrsberuhigten Bereich auszubilden.

c) auf die Realisierung von Anlagen zur Gewinnung solarer Energien hinzuwirken.

Im Bebauungsplan soll eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 m² festgesetzt werden. Der Schwellenwert der zulässigen Grundfläche i. S. des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung von insgesamt 20 000 m² (§ 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB) wird  nicht erreicht. Des Weiteren wird durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben nicht begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter besteht nicht.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan hat die Errichtung einer attraktiven Wohnanlage mit Geschosswohnungsbau in Ergänzung des vorhandenen Wohnquartiers Pennricher Ring zum Gegenstand sowie die Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines Verbrauchermarktes einschließlich der erforderlichen Stellplätze.

Der räumliche Geltungsbereich wurde gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 15. Januar 2014 um die für die verkehrliche Erschließung und für die Errichtung eines Verbrauchermarktes benötigten Flächen erweitert.

Die Grenze des neuen räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 697 liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 20. Juni bis einschließlich 20. Juli 2022 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, aus

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • Artenschutzfachbeitrag, Sachverständigenbüro Hahn, 25. April 2015, Ergänzung 17. Mai 2016
  • Baugrunduntersuchung, Batereau, 7. Mai 2007
  • Schallimmissionsprognose, Akustik Bureau Dresden, 12. September 2019
  • Verträglichkeitsgutachten Einzelhandel, Dr. Lademann & Partner, 23. April 2021
  • Verkehrstechnische Untersuchung, Schlothauer & Wauer, Januar 2018
  • Verkehrsplanerische Untersuchung (VPU) auf Basis der Verkehrsprognosen Dresden 2030 Dresden, März 2018

Die Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4309 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu nehmen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Stellungnahmen an das Amt für Stadtplanung und Mobilität der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der folgenden Sprechzeiten Montag 9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung, Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung, Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4309 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 01.06.2022

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 697 in der Verwaltungsstelle Gompitz, 1. Obergeschoss, Zimmer 205, Altnossener Str. 46 a, 01156 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Amt für Stadtplanung und Mobilität

Abt. Stadtplanung Stadtgebiet

Sachgebiet Süd

mhesse1@dresden.de

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