Bebauungsplan Gemeinde Doberschütz Erneute Beteiligung

B-Plan "Am Sonnenwinkel" OT Sprotta-Siedlung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 17.06.2024 bis 19.07.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung Aufhebung Satzungsbeschluss 46/2023 vom 06.07.2023

B-Plan „Am Sonnenwinkel“ OT Sprotta-Siedlung der Gemeinde Doberschütz

Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 18.04.2024 mit Beschluss Nr. 22/2024 die Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Am Sonnenwinkel“ OT Sprotta-Siedlung (Beschluss-Nr. 46/2023 vom 06.07.2023) beschlossen..

Begründung:

Nach dem allgemeinverbindlichen Urteil des BVerwG zur Unwirksamkeit von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB vom 18.07.2023 wird der am 06.07.2023 gefasste Satzungsbeschluss für den vorliegenden Bebauungsplan aufgehoben und eine Heilung der nunmehr vorliegenden formellen und materiellen Verfahrensfehler über eine erneute Offenlage i.S. einer förmlichen Beteiligung zum 2. Entwurf angestrebt.

                                UND nachfolgend erneute Offenlegung!

Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz

Öffentliche Beteiligung zum 2. Entwurf des Bebauungsplans

„Am Sonnenwinkel“ OT Sprotta-Siedlung der Gemeinde Doberschütz

Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 18.04.2024 den 2. Entwurf des Bebauungsplans „Am Sonnenwinkel“ gebilligt und zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 23/2024).

Gleichzeitig wird die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 33/16 (tlw.), 35/7, 35/9, 35/10 und 35/11 in der Flur 1 der Gemarkung Sprotta auf einer Fläche von ca. 0,4 ha. Die Lage des Plangebietes ist in nachfolgender Abbildung dargestellt.

Folgende Änderungen wurden im Vergleich zum Entwurf vorgenommen:

  • Nach dem allgemeinverbindlichen Urteil des BVerwG zur Unwirksamkeit von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB vom 18.07.2023 wurde der am 06.07.2023 gefasste Satzungsbeschluss für den vorliegenden Bebauungsplan am 18.04.2024 aufgehoben und es wird eine Heilung der nunmehr vorliegenden formellen und materiellen Verfahrensfehler über eine erneute Offenlage i.S. einer förmlichen Beteiligung zum

2. Entwurf angestrebt.

  • Im Zuge der Erarbeitung des 2. Entwurfes erfolgte eine Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 BauGB, welche als Anlage 3 der vorliegenden Begründung beigefügt ist. Die Vorprüfung des Einzelfalls kommt zu dem Ergebnis, dass erhebliche Umweltwirkungen auf die zu untersuchenden Schutzgüter durch das Vorhaben nicht zu erwarten sind. Eine Umweltprüfung (Umweltbericht) ist nicht erforderlich.
  • Anpassung an das aktuelle Liegenschaftskataster

Der 2. Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 11.03.2024 mit Begründung, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der rechtskräftige vorhabenbezogene Bebauungsplan „Erweiterung Autohaus Lieske, 1. Änderung“, sind nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

17.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://doberschuetz.eu/dob/buergerservice/aktuelle-Bauleitplanverfahren/

und www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/doberschuetz/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist in der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Zimmer 15, Breite Straße 17 in 04838 Doberschütz,  während der nachfolgenden Dienstzeiten

Montag           09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag         09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr

Donnerstag     09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

ausgelegt.

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 034244/54017 möglich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplan­verfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Fläche

  • derzeitige Flächennutzung im Plangebiet
  • Auswirkungen des Vorhabens durch Überbauung und Versiegelung

Boden

  • Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
  • Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen

Wasser

  • Schutzbedürftigkeit des Grund- und Oberflächenwassers
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung und den Abfluss von Niederschlagswasser

Klima/Luft

  • Klimatische Bedingungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung

Biotope und Flora

  • Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen und Pflanzenarten
  • Auswirkungen während der Bauzeit und durch Überbauung und Versiegelung

Fauna und biologische Vielfalt

  • Artenschutzrechtliche Einschätzung zu den im Untersuchungsraum vorkommenden Tierarten auf Grundlage einer fachplanerischen Potentialabschätzung anhand einer durchgeführten Vor-Ort-Begehung sowie einer Konfliktanalyse für die durch das Vorhaben betroffenen, gesetzlich geschützten Artengruppen Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien
  • Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen auf vorkommende Tierarten durch Überbauung, Zerschneidung und Lichtverschmutzung

Landschaft-/Ortsbild

  • Beschreibung des vorhandenen Orts- und Landschaftsbildes und der Auswirkungen der Planung darauf im Hinblick auf Überbauung und visuelle Wahrnehmung

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

  • Vorhabenbedingte Emissionen (bau-, anlage- und betriebsbedingt)
  • Lärmvorbelastungen durch Straßen-, Schienenverkehrslärm und Gewerbelärm
  • keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

Kultur- und Sachgüter

  • Beschreibung zum Umgang mit möglichen Bodendenkmalen

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

  • Schutzgebiete im erweiterten Untersuchungsraum

Sonstige Angaben

  • Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke
  • Beschreibung untersuchter Alternativen zur Planung
  • Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung
  • Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen

In den vorliegenden Stellungnahmen aus der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorwiegend auf die Geräuscheinwirkungen auf das Plangebiet, die natürliche Radioaktivität und die Entsorgung des Niederschlagswassers hingewiesen.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an

beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de oder  birgit.brandt@doberschuetz.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Gemeindeverwaltung Doberschütz auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59,
E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Doberschütz, 21.05.2024

gez. Schmidt

Bürgermeister

Übersichtsplan Geltungsbereich

   Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans

(Auszug aus RAPIS, Raumplanungsinformationssystem Bauleitplanung)

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Doberschütz

Bauverwaltung

Birgit Brandt

Tel. 034244/54017

E-Mail: birgit.brandt@doberschuetz.de

Datenschutzerklärung

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Es werden Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung sowie der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) verarbeitet.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Fachbereich/-abteilung: Gemeindeverwaltung / Bauamt

Name: Bürgermeister Holger Schmidt

Anschrift: Breite Straße 17 in 04838 Doberschütz

E-Mail-Adresse: info@doberschuetz.de

Telefonnummer: 034244/5400

ggf. Internet-Adresse der öffentlichen Stelle: https://www.doberschuetz.eu

3. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Der/die Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter:

Fachbereich/-abteilung: Gemeindeverwaltung Doberschütz

Name: Bürgermeister Holger Schmidt

Anschrift: Breite Straße 17

E-Mail-Adresse: Info@Doberschuetz.de

Telefonnummer: 034244/5400

ggf. Internet-Adresse der öffentlichen Stelle: https://www.doberschuetz.eu

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

4a) Zwecke der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.

Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Stadtrat/ Gemeinderat/ Stadtverordnetenversammlung zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Pkt.5) nach den Vorgaben der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der jeweils gültigen Fassung sowie der entsprechenden Hauptsatzung und Geschäftsordnungen der Kommune und seiner Ausschüsse sowie der Ortsbeiräte vorgelegt. Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen pseudonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) verarbeitet.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung/Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte im Rahmen der Bauleitplanung
  • Die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel, Das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
  • Das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)

          Firma/Unternehmen:                       Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten   

          Ansprechpartner:                             Herr Knoblich

          Anschrift:                                          Zur Mulde 25 in 04838 Zschepplin

          E-Mail-Adresse:                               info@bk-landschaftsarchitekten.de

          Telefonnummer:                               03423 758600                       

          ggf. Internet-Adresse:                      https://www.bk-landschaftsarchitekten.de

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann z.B. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.

7. Betroffenenrechte

Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

    1. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
    2. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
    3. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
    4. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

8. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:

Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 11 01 32

01330 Dresden

Telefon: 0351/85471 101

Telefax:  0351/85471 109

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten unter http://www.saechsdsb.de entnehmen.

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung Offenlage 2. Entwurf
  • Planzeichnung 2. Entwurf
  • Begründung 2. Entwurf
  • Baugrundgutachten
  • Prüfung des Einzelfalls
  • Prüfprotokoll
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • 1. Änderung Erweiterung Autohaus Lieske

Informationen

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