Flächennutzungsplan Gemeinde Gelenau Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf zur 1.Änderung des FNP der Gemeinde Gelenau / Erzgeb. i. d. F. vom Januar 2024

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.03.2024 bis 12.04.2024
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau / Erzgeb.

Veröffentlichung zum Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gelenau in der Fassung vom Januar 2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau hat in seiner Sitzung am 30.01.2024 mit Beschlussnummer 05/2024 den Vorentwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gelenau in der Fassung vom Januar 2024 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich eine frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.

In der Zeit vom 04.03.2024 – 12.04.2024 wird der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungs-planes der Gemeinde Gelenau in der Fassung vom Januar 2024 mit Begründung und Umweltbericht ins Internet unter eingestellt:

www.gelenau.de/index.php/rathaus/aktuelles

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Als zusätzliche andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unter-lagen während der Veröffentlichungsfrist in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1, 09423 Gelenau / Erzgeb. im Sekretariat des Bürgermeisters (1. Stock, Zimmer 2.03) zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten:

Montag            08:15 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

Dienstag          08:15 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch          08:15 - 12:00 Uhr und 13:00 - 14:30 Uhr

Donnerstag      08:15 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag             08:15 - 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen sowie in dieser Frist Stellungnahmen, mit Angabe der Anschrift des Verfassers, hierzu abgeben.

Die Stellungnahmen / Mitteilungen sollen elektronisch an bauamt@gelenau.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. während der Sprechzeiten zur Niederschrift (Rathaus der Gemeinde Gelenau, Rathausplatz 1, 09423 Gelenau / Erzgeb. im Sekretariat des Bürgermeisters (1. Stock, Zimmer 2.03).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeindeverwaltung Gelenau deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Gemeinde Gelenau in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.

Gelenau, den 12.02.2024

Schreiter

Bürgermeister                                                                          Siegel

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Gelenau/Erzgeb.

Bauamt

Christian Deutscher

Rathausplatz 1

09423 Gelenau/Erzgeb.

Tel. 037297 849630

E-Mail: bauamt@gelenau.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Deckblatt

Informationen

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