Bebauungsplan Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle Beschluss

vorhabenbezogener Bebauungsplan "PST-Solarpark Clausnitz"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 31.07.2025 bis 30.07.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan

„PST Solarpark Clausnitz“

Der Gemeinderat der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle hat mit Beschluss vom 18.03.2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Fassung vom 21.02.2025, bestehend aus der Planzeichnung Teil A sowie den Textlichen Festsetzungen Teil B gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.  Der Beschluss wird hiermit, gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt dieser Bebauungsplan in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan in der Fassung vom 21.02.2025 mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange im Rathaus, Zimmer 105 während der Dienststunden (montags, dienstags und donnerstags 9-12 Uhr, dienstags 13-15 Uhr, donnerstags 13-18 Uhr) kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Die o. g. Planunterlagen werden zusätzlich nach § 10a Abs. 2 BauGB auf der Webseite der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle unter www.gemeinde-rechenberg-bienenmuehle.de sowie unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan (Zentrales Landesportal Bauleitplanung Sachsen) veröffentlicht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus der nebenstehenden Abbildung deutlich.

Unbeachtlich werden nach § 215 BauGB

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Rechenberg-Bienenmühle, 28.07.2025

Ort, Datum

Michael Funke

Bürgermeister (Dienstsiegel)

Kontakt

IB Pawlik

Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Zusammenfassende Erklärung
  • Stellungnahmen
  • Stellungnahmen

Informationen

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