Bebauungsplan Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf Aufstellungsbeschluss

Bebauungsplan „Photovoltaik am Steinbruch Schmohlhöhe“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 04.08.2025 bis 05.09.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Planzeichnung

Der Gemeinderat Bobritzsch-Hilbersdorf hat am 31.07.2025 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss-Nr. GR 55/07/2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaik am Steinbruch Schmohlhöhe“ wie folgt beschlossen.

Der Gemeinderat Bobritzsch-Hilbersdorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaik am Steinbruch Schmohlhöhe“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der

Gemarkung Hilbersdorf: 188, 441/2, 483, 539 sowie Teilflächen von 441/1, 442/3 und der

Gemarkung Naundorf: 804, 805, 806 sowie Teilflächen von 247/6, 269/5, 802/1, 803

Der Geltungsbereich grenzt im Norden an landwirtschaftliche Nutzfläche an der B173, im Osten an den Steinbruch Schmohlhöhe, im Süden an den Windpark Schmohlhöhe sowie im Westen an das Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg Ost an.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Die Gemeinde möchte die baurechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen schaffen, da die Nachfrage nach entsprechenden Flächen sehr hoch ist. Der Gemeinde liegen konkrete Anfragen vor.
  • Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 20 ha.
  • Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf ist die betreffende Fläche als Sondergebiet „Solarenergie“ ausgewiesen.

Der Bebauungsplan soll im vollständigen zweistufigen Verfahren und unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit Umweltbericht nach § 2a BauGB durchgeführt werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der planberührten Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sollen auf der Grundlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan in Form der öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Ort und Zeitdauer der Auslegung werden zu gegebenem Zeitpunkt im Amtsblatt der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf, auf der Homepage der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf und über das zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen öffentlich bekanntgegeben.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Bobritzsch-Hilbersdorf, den 04.08.2025

René Straßberger

Bürgermeister

Kontakt

André Felgner, Leiter Bauverwaltung

Datenschutzerklärung

Information zur Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung

Für die Datenverarbeitung Verantwortliche:
Gmeinde Bobritzsch-Hilbersdorf
Hauptstraße 80
09627 Bobritzsch-Hilbersdorf
Telefon: 037325/238-0
E-Mail: post@amt-bobritzsch.de 
Organisationseinheit: Bauverwaltung

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-
Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 SächsDSDG in Verbindung mit § 3
BauGB.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zum Zweck der gesetzlich
bestimmten Dokumentationspflicht des Bauleitverfahrens und zur Information über das
Ergebnis der Prüfung fristgerecht abgegebener Stellungnahmen.


Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an folgende Stellen:
- das mit der Planung beauftragte Planungsbüro, Sachverständige
- Behörden in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben (Kommunalaufsicht /GenehmigungsbehördeLandkreis)
- ggf. Gerichte.
Die Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt 30 Jahre ab In Kraft treten des
Bebauungsplans.
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15
Datenschutz-Grundverordnung)
- Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel
16 Datenschutz-Grundverordnung)
- Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-
Grundverordnung)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18
Datenschutz-Grundverordnung)
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21
Datenschutz-Grundverordnung)
Entsprechende Anträge sind an die Verantwortlichen zu richten.
Seite 2 von 2
Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung außerdem das Recht, sich bei
der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung
der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Aufsichtsbehörde ist der
Sächsische Datenschutzbeauftragte
Kontor am Landtag
Devrientstraße 1
01067 Dresden
Gemäß § 3 BauGB Abs.2 Satz 4 sind fristgerecht abgegebene Stellungnahmen zu
prüfen; das Ergebnis ist mitzuteilen. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben
abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang