Der Gemeinderat Bobritzsch-Hilbersdorf hat am 31.07.2025 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss-Nr. GR 55/07/2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaik am Steinbruch Schmohlhöhe“ wie folgt beschlossen.
Der Gemeinderat Bobritzsch-Hilbersdorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaik am Steinbruch Schmohlhöhe“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der
Gemarkung Hilbersdorf: 188, 441/2, 483, 539 sowie Teilflächen von 441/1, 442/3 und der
Gemarkung Naundorf: 804, 805, 806 sowie Teilflächen von 247/6, 269/5, 802/1, 803
Der Geltungsbereich grenzt im Norden an landwirtschaftliche Nutzfläche an der B173, im Osten an den Steinbruch Schmohlhöhe, im Süden an den Windpark Schmohlhöhe sowie im Westen an das Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg Ost an.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
Der Bebauungsplan soll im vollständigen zweistufigen Verfahren und unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit Umweltbericht nach § 2a BauGB durchgeführt werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der planberührten Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sollen auf der Grundlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan in Form der öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Ort und Zeitdauer der Auslegung werden zu gegebenem Zeitpunkt im Amtsblatt der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf, auf der Homepage der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf und über das zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen öffentlich bekanntgegeben.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Bobritzsch-Hilbersdorf, den 04.08.2025
René Straßberger
Bürgermeister
André Felgner, Leiter Bauverwaltung