Vorhaben- und Erschließungsplan Gemeinde Priestewitz Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Böhla-Priestewitz“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 11.08.2025 bis 12.09.2025
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Priestewitz hat in öffentlicher Sitzung am 18.06.2025 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Böhla-Priestewitz“ i.d.F. vom 28.05.2025 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 26,13 ha und betrifft folgende Flurstücke in der Gemarkung Böhla b. Großenhain:

- 101/b, 101/c,101/d, 103/a, 104/a, 105/a, 106, 107/a (teilw.), 108/a, 109/a, 110/a, 111/a, 112/a, 113/a, 116 (teilw.), 117, 118, 124, 125, 231/a (teilw.), 244, 245, 246, 247, 324

Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage in der Gemarkung Böhla bei Großenhain geschaffen werden.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Böhla-Priestewitz“ in der Fassung vom 28.05.2025 wird entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 11. August 2025 bis einschließlich 12. September 2025

auf der Internetseite der Gemeinde Priestewitz unter https://www.priestewitz.de/de/bauleitplanung.html sowie im zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Böhla-Priestewitz“ in der Fassung vom 28.05.2025 in Gemeindeverwaltung Priestewitz, Staudaer Straße 1, Zimmer 106, 01561 Priestewitz. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist zu folgenden Zeiten möglich:

Montag              07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag            07.45 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch            07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag        07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag               07.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

In diesem Zeitraum besteht für die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf bei der Gemeinde vorzubringen.

Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an gemeinde@priestewitz.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Priestewitz, Staudaer Straße 1, 01561 Priestewitz vorgebracht werden.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Priestewitz

Staudaer Straße 1

01561 Priestewitz

Telefon: 03522 5114-0

Telefax: 03522 5114-14

E-Mail: gemeinde@priestewitz.de

Informationen

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