Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes der komplexen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Markkleeberg vom 02.12.2021 bis einschließlich 14.01.2022
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10. November 2021 gemäß §§ 4 und 28 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung i. V. m. § 3 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Markkleeberg vom 16. Juli 2014, zuletzt geändert am 21. Januar 2015, den folgenden Beschluss (Beschluss-Nr.: 184-27/2021) gefasst:
1. Der Vorentwurf der komplexen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Markkleeberg vom 04.10.2021, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, wird gebilligt.
2. Mit dem Vorentwurf der komplexen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die Nachbargemeinden und die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zudem sind sie insbesondere zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
Offenlage
Aufgrund der Hinweise aus dem Technischen Ausschuss sowie dem Verwaltungs- und Finanzausschuss (26.10.2021) zu dieser Beschlussvorlage wurde der Vorentwurf vom 04.10.2021 nach Beratung durch den Stadtrat überarbeitet. Der aktuelle Stand ist der 11.11.2021.
Der Vorentwurf der komplexen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Markkleeberg vom 11.11.2021 mit der dazugehörigen Begründung liegt im Zeitraum
vom 02.12.2021 bis einschließlich 14.01.2022
im Rathaus der Stadt Markkleeberg, Rathausplatz 1, 04416 Markkleeberg, im Raum 006 Erdgeschoss) während folgender Zeiten aus:
Montag: geschlossen Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Aufgrund der derzeitigen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist beim Betreten des Raumes 006 darauf zu achten, dass sich nur eine Person bzw. Personen eines Haushaltes im Raum aufhalten. Sollte der Raum bereits belegt sein, sind ausreichend Wartemöglichkeiten vor dem Raum 006 vorhanden.
Sollte es aufgrund der Corona-Pandemie zu einer erneuten Zugangsbeschränkung des Rathauses der Stadt Markkleeberg kommen und damit eine öffentliche Auslage nicht möglich sein, so gilt die Beteiligung nach dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG). Demnach genügt allein die Veröffentlichung im Internet.
Der Vorentwurf der komplexen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Markkleeberg, mit dem Stand 11.11.2021, wird zusätzlich im Zeitraum
unter folgender Internetadresse abrufbar sein:
https://mitdenken.sachsen.de/1027185
Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, während der Offenlage ihre Anregungen zur Planung schriftlich an folgende Adresse vorzubringen:
Stadtverwaltung Markkleeberg
Stadtplanungsamt
Postfach 1226
04410 Markkleeberg
Oder per E-Mail an:
spa@markkleeberg.de
Verfahrenshinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich (auch via E-Mail) oder zur Niederschrift abgegeben werden können.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4 a Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) unberücksichtigt bleiben können.
Ergänzend wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Datenschutzhinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass diejenigen natürlichen Personen (hierzu zählen nicht Vereine, Gesellschaften und Interessenvertretungen, aber deren einzelne Mitglieder) die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt ihre Anregungen mitteilen, Teil eines Datenverarbeitungsvorgangs werden. Diesbezüglich haben wir Ihnen nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) folgende Mitteilungen zu geben:
Verantwortlicher:
Große Kreisstadt Markkleeberg, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Karsten Schütze; Postfach 1226, 04416 Markkleeberg
Datenschutzbeauftragter:
Sebastian Schöne, Große Kreisstadt Markkleeberg, Amt für Recht und Ordnung, Raschwitzer Straße 34a, 04416 Markkleeberg, Telefon: 0341/3533156, E-Mail: sebastian.schoene@markkleeberg.de
Zwecke sowie Rechtsgrundlage der Verarbeitung:
- Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Überarbeitung des Flächennutzungsplans (§§ 3, 1 Abs. 2 und 8 BauGB). Die personenbezogenen Daten dienen der Ermittlung und Bewertung von Abwägungsmaterial (§ 2 Abs. 3 BauGB). Dieses Abwägungsmaterial dient schlussendlich der Entscheidungsfindung bei der konkreten Flächendarstellung im Flächennutzungsplan (FNP), denn die öffentlichen und privaten Belangen sind gegeneinander und untereinander abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB).
- Archivierung ihrer Schreiben bzw. gedruckten E-Mails in der Verfahrensakte zur Aktualisierung des Flächennutzungsplans gemäß Archivsatzung (ArchivS) der Großen Kreisstadt Markkleeberg (§§ 13 Abs. 4, 5 Abs. 2 SächsArchivG)
- im Falle von Rechtsstreitigkeiten öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Art: Offenlegung der Akten gegenüber dem jeweiligen Gericht (bspw. § 282 ZPO; §§ 86, 80 Abs. 5, 80a, 123 Abs. 3, 47 Abs. 6 VwGO)
Damit beruht die Datenverarbeitung auf Grundlage einer rechtlichen Verpflichtung und Wahrnehmung von öffentlichen Interessen bzw. Ausübung öffentlicher Gewalt (Art. 6 Abs. 1 Abs. 1 lit. c) und e), Abs. 3 Satz 1 lit. b), 89 Abs. 1 DSGVO, § 3 SächsDSDG).
Kategorien von Empfängern:
Es gilt Art. 4 Nr. 9 Satz 2 Hs. 1 DSGVO und § 3 SächsDSDG.
Dauer der Datenspeicherung:
30 Jahre (§§ 13 Abs. 1, 5 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 10 SächsArchivG)
Rechte des Betroffenen:
Sie haben gegenüber der Großen Kreisstadt Markkleeberg das Rechts auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO). Das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) besteht erst nach Ende der Aufbewahrungsfrist (§ 7 Satz 3 i.V.m. Satz 1 Sächs DSDG i.V.m. Art. 23 DSGVO). Sie haben ein Recht auf Einschränkung der bestehen Verarbeitung, dieses lässt jedoch die Anbietungspflicht nach der ArchivS und dem § 13 SächsArchivG unberührt (§ 7 Satz 3 i.V.m. Satz 2 SächsDSDG). Das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) besteht wegen der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Abs. 1 lit. c) DSGVO nicht (vgl. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 DSGVO). sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) besteht im Falle der Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Abs. 1 lit. c) und e) DSGVO nicht (vgl. Art. 20 Abs. 1 lit. a) DSGVO).
Beschwerderecht:
Sie haben das Recht Beschwerde beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten, Devrientstraße 5, 01067 Dresden einzulegen (Art. 77 DSGVO)
Karsten Schütze / Oberbürgermeister