Bebauungsplan Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb. Öffentliche Auslegung

Öffentliche Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Mühlweg“ in Pfaffenhain

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.08.2025 bis 11.09.2025
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Mühlweg“ in Pfaffenhain (Fassung 04/2025)

Der am 28.04.2025 vom Gemeinderat der Gemeinde Jahnsdorf als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Mühlweg“ in Pfaffenhain bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) in der Fassung vom April 2025 wurde gemäß § 10 Abs. 2 BauGB mit der Verfügung des Landratsamtes des Erzgebirgskreises vom 10.06.2025; AZ.: 01312-2025-60 genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Alle Interessierten können den genehmigten Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung von diesem Tag an in der Gemeindeverwaltung Jahnsdorf, Poststraße 1, 09387 Jahnsdorf während der unten angegebenen Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten:

Montag                       geschlossen   

Dienstag                     8:00 bis 12:00 Uhr     13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch                     8:00 bis 12:00 Uhr    

Donnerstag                 8:00 bis 12:00 Uhr      13:00 bis 15:30 Uhr

Freitag                        8:00 bis 12:00 Uhr.

Gemäß §10a Abs.2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend in das Internet eingestellt:

www.jahnsdorf-erzgeb.de®Bekanntmachungen

sowie im Zentralen Internetportal des Landes

www.bauleitplanung.sachsen.de

zugänglich gemacht.

Auf die Vorschriften des §44 Abs.3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden unbeachtlich:

1.  eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.  eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und

3.  nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Jahnsdorf unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Bekanntmachungsanordnung

Die Satzung gilt nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO sofern sie unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der gemäß der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetz-widrigkeit widersprochen hat und
  4. vor Ablauf der Jahresfrist

a)           die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b)           die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 und 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.

Jahnsdorf, den 08.08.2025

Spindler

Bürgermeister

Kontakt

Heike Tabbert

Sachbereich Bau

Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb.

Poststr. 1

09387 Jahnsdorf/Erzgeb.

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Bebauungsplan
  • Zusammenfassende Erklärung
  • Artenschutzrechtliches Gutachten
  • Bodengrundgutachten

Informationen

Übersicht
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