Bebauungsplan Stadt Dahlen Erneute Beteiligung

Erneute öffentliche Beteiligung zum Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplans "Gewerbegebiet Börln"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 13.08.2025 bis 15.09.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Dahlen hat in seiner Sitzung am 22.05.2025 den Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Börln“ gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss 24/2025).
 

Zur Heilung eines Verfahrensfehlers wird hiermit die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bekannt-gemacht.
 

Im Zeitraum vom 16.06.2025 bis 18.07.2025 wurde die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.
 

Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Siedlungsrand des Stadtteiles Börln und umfasst eine Fläche von ca. 0,3660 ha (Flurstück 491/6 der Gemarkung Börln).

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gewerbegebiets gemäß § 8 BauNVO. Es soll auf einer ehemals als landwirtschaftliches Betriebsgelände genutzten Fläche Baurecht für ein ortsansässiges Bauunternehmen geschaffen werden.

Der Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplans mit Begründung und Planzeichnung vom 07.05.2025, Umweltbericht vom 30.04.2025, Hydrologisches Gutachten in der Fassung vom 24.08.2022 und die artenschutzrechtliche Betroffenheitsabschätzung vom 30.04.2025 liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

13.08.2025 bis einschließlich 15.09.2025
 

während der nachfolgenden Öffnungszeiten in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Dahlen, Markt 4, 04774 Dahlen aus.

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr

Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 18.00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.
 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplans mit seiner Begründung, dem Umweltbericht, dem Hydrologischen Gutachten und die artenschutzrechtliche Betroffenheitsabschätzung sind im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:

https://www.heidestadt-dahlen.de/rathaus/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachung/

sowie über das zentrale Landesportal unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de
 

Die Abgabe von Stellungnahmen sollte bevorzugt elektronisch per E-Mail an info@rathaus-dahlen.de erfolgen. Stellungnahmen können außerdem während der Auslegungsfrist im Rathaus abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt:

„Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Folgende wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen der Gemeinde vor und werden mit ausgelegt:

Landratsamt Nordsachsen (20.02.2025) und Landesamt für Denkmalpflege (18.02.2025)

  • Denkmalpflegerische Belange sind wegen Nähe zu Denkmalobjekten im benachbarten Friedhof in Umweltbericht und Begründung zu behandeln
  • Ausschluss greller, glänzender und reflektierender Oberflächen

Landkreis Nordsachsen (20.02.2025)

  • Erforderlichkeit der Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung und Artenschutzrechtlicher Betroffenheitsabschätzung genannt
  • Hinweise mit Grundwasserbezug sind in Planunterlagen zu übernehmen

Landesamt für Archäologie (23.01.2025)

  • Hinweise auf Meldepflicht von Funden sind in die Planunterlagen zu übernehmen

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (19.02.2025)

  •  Erforderlichkeit eines BImsch-Verfahrens bei Ausweisung eines Gewerbegebietes (im Vorentwurf) à ist durch Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes nicht mehr relevant

Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Dahlen, 21.07.2025

gez. Löwe

Bürgermeister

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Bürgermeister Matthias Löwe

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