Bebauungsplan Bergstadt Schneeberg Frühzeitige Beteiligung

4. Änderung des Bebauungsplanes "Gehäng" der Stadt Schneeberg

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 18.08.2025 bis 19.09.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Veröffentlichung des Vorentwurfes der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gehäng" der Stadt Schneeberg, Stand: 06/2025

Der Stadtrat der Stadt Schneeberg hat in seiner Sitzung am 31.07.2025 den Vorentwurf der
4. Änderung des Bebauungsplanes "Gehäng" der Stadt Schneeberg, Stand 06/2025, gebilligt und die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB durch Veröffentlichung im Internet und zusätzlich in Form einer öffentlichen Auslegung beschlossen.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die Veröffentlichung des Vorentwurfes zur
4. Änderung des Bebauungsplanes "Gehäng" der Stadt Schneeberg, Stand 06/2025, bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil sowie der Begründung mit Umweltbericht, werden in der Zeit

vom 18.08.2025 bis 19.09.2025

in Internet veröffentlicht unter:

www.bergstadt-schneeberg.de / Bergstadtinfo / Aktuelles / Bekanntmachungen

sowie über das Zentrale Internetportal des Landes unter:

www.buergerbeteiligung.sachsen.de

Zusätzlich wird die Möglichkeit gegeben, in der Stadtverwaltung Schneeberg, Verwaltungsgebäude Schulgasse 9, Flur 1. OG, 08289 Schneeberg, während der Sprechzeiten:

Montag                                    09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag                                  09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch                                  geschlossen

Donnerstag                              09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr

Freitag                                      09:00 Uhr – 12:00 Uhr

die oben aufgeführten Unterlagen einzusehen.

Stellungnahme zur Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse: info@schneeberg.de übermittelt
werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Schneeberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von
Bedeutung ist.

Schneeberg, 01.08.2025

Seifert

Bürgermeister

Kontakt

Stadtverwaltung Schneeberg

Bauamt, Frau Kandt

Verwaltungsgebäude | Schulgasse 9
08289 Schneeberg

03772 356 - 140

Informationen

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