Bebauungsplan Gemeinde Großpösna Frühzeitige Beteiligung

Hofgut Güldengossa

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 11.08.2025 bis 12.09.2025
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Planzeichnung

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

zum Bebauungsplan „Hofgut Güldengossa“

als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB (Baugesetzbuch)

Der Gemeinderat Großpösna hat am 19.05.2025 (Beschluss-Nr. GR-2025-24) beschlossen, den Bebauungsplan „Hofgut Güldengossa“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

Das Plangebiet mit einer Fläche von ca. 1,41 ha umfasst die Flurstücke Nr. 121/9, 121/10, 122/9, 123/8 und 123/9 der Gemarkung Güldengossa.

Im Rahmen des Bebauungsplans „Hofgut Güldengossa“ werden folgende Ziele verfolgt:

  • Überplanung und Nachnutzung eines ehemals von der Landwirtschaft genutzten bebauten und jetzt brachliegenden Grundstücks im Innenbereich der Ortslage Güldengossa als Wohngebiet,
  • Umsetzung der im Gemeindeentwicklungskonzept für den Wohnungsbau formulierten Entwicklungsziele, so sollen Flächenpotenziale im Innenbereich zur Schaffung bedarfsgerechten Wohnraums genutzt sowie eine ausreichende Nutzungsmischung unterschiedlicher Wohnformen angestrebt werden,
  • Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Bebauung der innerörtlichen Brachfläche, die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans ermöglichen eine städtebaulich geordnete Entwicklung und stellen auf die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Nutzung ab.

Hinweis zum beschleunigten Verfahren: Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, einem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB abgesehen wird. Die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB werden eingehalten.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans der Innenentwicklung „Hofgut Güldengossa“ bestehend aus dem Städtebaulichen Entwurf und der Begründung, in der Fassung vom 22.07.2025, wird in der Zeit

vom 11.08.2025 bis 12.09.2025

öffentlich für jedermann zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Großpösna, Im Rittergut 1, 04463 Großpösna, Zimmer 110 (Auslegungsraum), während folgenden Zeiten ausgelegt:

Montag                                                                                             13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstag                                                 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch                                                 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag                                            09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag                                                    09:00 Uhr - 12:00 Uhr.

Des Weiteren können die o. g. Unterlagen vom 11.08. bis 12.09.2025 im Internet unter www.grosspoesna.de sowie www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch an gemeindeverwaltung@grosspoesna.de eingereicht werden. Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Daniel Strobel

Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Großpösna

Bauamtsleiter

Patrick Wiederanders

Im Rittergut 1

04463 Großpösna

Tel.: 034297/71820

Fax: 034297/71810

E-Mail: patrick.wiederanders@grosspoesna.de

Datenschutzerklärung

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und der Wohnort der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates aufgeführt werden, soweit dies der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.

Gegenstände

Übersicht
  • Städtebaulicher Entwurf
  • Begründung

Informationen

Übersicht
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