Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbepark Klipphausen“, 7. Änderung
Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung am 05.08.2025 mit Beschluss Nr. 08-139 2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbepark Klipphausen“, 7. Änderung in der Fassung vom 21.07.2025 bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Ziel der Planänderung ist die festgesetzte Nutzungsart „Sondergebiet Handel“ auf dem Flurstück 596/1 der Gemarkung Klipphausen in „Gewerbegebiet“ zu ändern. Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Klipphausen“ hat eine Größe von ca. 20.000 m².
Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt entsprechend § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.
Der Entwurf der Planung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 13.08.2025 bis einschließlich 15.09.2025
auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen unter www.klipphausen.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Dauer der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der vorbenannten Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen. Es gelten folgende Einsichtszeiten:
Montag 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 7.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 7.00 - 12.00 Uhr
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege per E-Mail an gemeindeverwaltung@klipphausen.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Klipphausen, den 06.08.2025
Mirko Knöfel
Bürgermeister
Eva Roick