Innenbereichssatzung Stadt Lößnitz Beschluss

Satzungbeschluss zur Klarstellungssatzung im Bereich Hauptstraße Affalter i.d.F. vom 26.05.2025 in der Stadt Lößnitz

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 06.08.2025 bis 05.08.2026
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur Klarstellungssatzung Bereich Hauptstraße auf Teilfläche Flurstück 253, 254, 255 und 256 der Gemarkung Affalter in der Fassung vom 26.05.2025

Der Stadtrat der Stadt Lößnitz hat in seiner Sitzung am 02.07.2025 mit Beschluss-Nr. SR/2025/0021 die Klarstellungssatzung Bereich Hauptstraße auf Teilfläche Flurstück 253, 254, 255 und 256 der Gemarkung Affalter in der Stadt Lößnitz bestehend aus dem Lageplan / Planzeichnung ohne Maßstab und dem Satzungstext in der Fassung vom 26.05.2025 über die Festlegung der Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB, als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Die Klarstellungssatzung Bereich Hauptstraße auf Teilfläche Flurstück 253, 254, 255 und 256 der Gemarkung Affalter in der Stadt Lößnitz tritt mit Bekanntmachung nach § 34 Abs. 6 Satz 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB können alle Interessierten die Klarstellungssatzung von diesem Tag an in der Stadtverwaltung Lößnitz - Verwaltungsgebäude II, 1. Obergeschoss Korridor Bauamt, Marktplatz 2, 08294 Lößnitz während der unten angegebenen Sprechzeiten:

Montag          09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag        09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag    09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag           09:00 - 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB soll die Klarstellungssatzung ergänzend auch in das Internet eingestellt werden:

https://www.stadt-loessnitz.de/de/satzungen_und_verordnungen.html

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Alexander Troll                                                                        (Siegel)

Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung:

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der gültigen Fassung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
  1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
  2. die Verletzung der Verfahrens- o. Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder Nr. 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraus-setzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.

Alexander Troll                                                                        (Siegel)

Bürgermeister

Kontakt

Frank Rother

Amtsleiter

Bau- und Ordnungsamt

Stadtverwaltung Lößnitz

Marktplatz 1

08294 Lößnitz

Tel.: +49 3771 5575-40

Fax.: +49 3771 5575-68

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