Bebauungsplan Stadt Meißen Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Wohngebiet Triftweg" - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Wohngebiet Triftweg“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 09.12.2020 aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Triftweg“ (Beschluss-Nr. 20/7/194) beschlossen. Mit Beschluss-Nr. 23/7/121 hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen die Änderung des Aufstellungsbeschlusses hinsichtlich der Anpassung des räumlichen Geltungsbereiches gefasst.

Das Plangebiet umfasst nun eine Teilfläche des Flurstücks 22/11 der Gemarkung Korbitz an der Straße Triftweg. Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Planausschnitt dargestellt.

Im Flächennutzungsplan der Großen Kreisstadt Meißen ist das Gebiet als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist diese Planungsabsicht zu realisieren und Baurecht für Wohnbebauung zu schaffen, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Triftweg“ erfolgt vom

04.09.2023 bis einschließlich 04.10.2023

durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im o.g. Zeitraum im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) zu folgenden Dienstzeiten einzusehen:

Montag, Mittwoch und Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können zu diesem Vorentwurf von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtentwicklung@stadt-meissen.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich an Stadt Meißen, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Markt 1, 01662 Meißen zu senden oder während der Sprechzeiten im Amt für Stadtplanung und Entwicklung, Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Zimmer 202, zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Die Stellungnahmen müssen Namen, Vornamen und Anschrift der Einwendenden gut lesbar enthalten.

Werden Stellungnahmen nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegeben, können diese bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Meißen, den 14.08.2023

 

Olaf Raschke                                                                                                  

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadt Meißen

Amt für Stadtplanung und -entwicklung

Sachgebiet Stadt- und Freiraumentwicklung

Leipziger Straße 10

01662 Meißen

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vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Olaf Raschke

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Internet: www.stadt-meissen.de

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Datenschutzbeauftragte

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Status

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.09.2023 bis 04.10.2023
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