Umfrage Stadt Meißen Stadtentwicklung und Ländlicher Raum

Antrag auf Zulassung zum Meißner Grünmarkt 2024

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.12.2023 bis -
  • Teilnehmer 1 Teilnehmer
Schmuckgrafik - öffne Lightbox

Bewerben Sie sich jetzt als Händler!

Innerhalb der letzten acht Jahre entwickelte sich der Grünmarkt im Herzen der historischen Meißner Altstadt zu einem der qualitativ hochwertigsten und bestbesuchtesten Wochenmärkte im Sächsischen Elbland. Auf Wunsch vieler zufriedener Gäste und Standbetreiber/-innen lädt das Amt für Stadtmarketing, Tourismus und Kultur auch 2024 zum Grünmarkt ein.

Dieser öffnet 2024 ab dem 9. März, im vierzehntägigen Rhythmus, immer samstags, von 9.00 - 13.00 Uhr, seine Pforten.

Um das Marktgeschehen abzurunden und um den Eventcharakter zu unterstreichen, bieten wir auch kommende Saison ein regelmäßiges Rahmenprogramm mit Ausstellungen, Lesungen und Mitmachangeboten für Kinder an. Ein Weinausschank sorgt für noch mehr gute Laune und gibt den Gästen die Möglichkeit, den Markttag mit einem edlen Meißner Tropfen ausklingen zu lassen.

Natürlich bewerben wir den Markt wieder überregional, um seine Stellung als Anlaufpunkt für Frischeliebhaber/-innen und Feinschmecker/-innen zu festigen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie die Chance nutzen würden, an einem oder an mehreren Samstagen Ihre Waren den Grünmarkt-Kunden und Kundinnen zu verkaufen.
Anbei finden Sie einen Kalender mit den Terminen für 2024, den Antrag auf Zulassung, die Teilnahmebedingungen sowie Impressionen unsers Marktes.

Bei Interesse möchten wir Sie bitten, die von Ihnen bevorzugten Markttage anzukreuzen und das unten stehende Formular vollständig auszufüllen. Nach Prüfung der Unterlagen werden wir Ihnen ggf. die Zulassung zukommen lassen.

Da die Zahl der zur Verfügung stehenden Standplätze begrenzt ist und von den meisten Händlern mit vergleichbarem Angebot (Bäcker, Metzger, Fischstand etc.) nur ein Anbieter zugelassen wird, sichert frühzeitiges Anmelden eine Teilnahme am Grünmarkt in der Meißner Altstadt.

Mittelfristig ist es unser Ziel, den Grünmarkt wöchentlich stattfinden zu lassen. Dies wird jedoch erst dann der Fall sein, wenn eine Mindestzahl von Standbetreibern an jedem Markttag anwesend ist. Falls eine wöchentliche Teilnahme für Sie interessant ist, möchten wir Sie bitten, uns dies kurz auf dem Zulassungsantrag zu vermerken.

 

Bitte melden Sie sich an, um das Formular auszufüllen.

Sie haben noch kein Benutzerkonto? Registrieren Sie sich hier.

Kontaktperson

Für möglich Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Stadt Meißen

Christian Friedel
Leiter Amt für Stadtmarketing, Tourismus & Kultur

Markt 1

01662 Meißen

Tel.: 03521 467-420

 

Weitere Ansprechpartner:

Frau Ritter

Tel.: 03521 467-125

 

E-Mail: gruenmarkt@stadt-meissen.de

Datenschutzerklärung

A) Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten

1. Einwilligung

Im Rahmen dieses IT-Verfahrens können Sie online und unkompliziert unterschiedliche Meldungen mit Standortangabe und Beweisfotos an die Stadtverwaltung Meißen übermitteln. Zum Schutz vor Spam und zum Versand von Benachrichtigungen an den Meldenden wird zwingend eine E-Mail-Adresse erfasst und für etwaige Korrespondenz zwischen Meldenden, Stadtverwaltung und für die Meldung betreffenden Dritten weiterverarbeitet. Die Meldung kann nur erstellt werden, wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten explizit einwilligen (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO).

Die Einwilligung erfolgt durch das Setzen des Häkchens in das Feld „Ich habe die Einwilligungserklärung gelesen und stimme dieser zu“. Damit erklären Sie sich mit der Verarbeitung und Weitergabe Ihrer angegebenen Daten nach Maßgabe dieser Erklärung und der Datenschutzerklärung einverstanden.

2. Widerruf

Sie können Ihre, beim Hinterlassen Ihrer Kontaktinformation abgegebene, Einwilligung jederzeit widerrufen (Art. 7 Abs. 3 Satz 1 DSGVO). Die Einwilligung widerrufen Sie, indem Sie eine E-Mail an maengelmelder@stadt-meissen.de senden, in der ersichtlich wird, aus welcher Meldung Ihre Kontaktinformation entfernt werden soll. Mit dem Widerruf wird Ihre Kontaktinformation aus der Meldung gelöscht. Dadurch können Sie über den Stand der Bearbeitung nicht informiert werden.

Durch den Widerruf Ihrer Einwilligung in die Datenverarbeitung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

B) Datenschutzerklärung

nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung

1. Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des zuständigen Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher:

Stadtverwaltung Meißen
Markt 1
01662 Meißen

maengelmelder@stadt-meissen.de

Datenschutzbeauftragter:

Datenschutzbeauftragter der Stadtverwaltung Meißen
dsb@stadt-meissen.de

2. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie verarbeitete personenbezogene Daten:

  • Benachrichtung im Falle eines Gewinnes
  • Kontaktinformation für evtl. nötige Korrespondenz
  • Es wird eine E-Mail-Adresse verarbeitet.

3. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:

  • Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe 1 Datenschutz-Grundverordnung sowie SächsDSDG §3 (1) für die Erhebung und Speicherung der Kontaktinformation
  • Die personenbezogenen Daten werden nicht offengelegt und nach Widerruf oder spätestens bei Löschung der Meldung aus der Datenbank entfernt.

4. Weitergabe von Daten:

  • Die E-Mailadresse wird im Falle eines Einbezugs von Dritten zur Bearbeitung der Meldung weitergegeben, insofern es für die Abarbeitung der Meldung zwingend notwendig ist.
  • Eine weitergehende Datenweitergabe erfolgt nicht.

5. Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung)

Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

6. Zuständige Aufsichtsbehörde:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Kontor am Landtag
Devrientstraße 5
01067 Dresden.

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang