Bebauungsplan Stadt Meißen Beschluss

Bebauungsplan „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße, Meißen-Cölln Teil 2“

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 22.03.2025 bis 21.03.2026
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 02.10.2024 unter der Beschlussnummer 24/8/016 den Bebauungsplan „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße, Meißen-Cölln Teil 2“ in der Planfassung vom 08.12.2023, redaktionell ergänzt am 03.09.2024, als Satzung beschlossen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße, Meißen-Cölln Teil 2“ in der Planfassung vom 08.12.2023, redaktionell ergänzt am 03.09.2024, (Satzungsexemplar bestehend aus der Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B) gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Zu den Planunterlagen des Bebauungsplanes gehören zudem neben der Begründung mit Umweltbericht Teil C auch die folgenden Unterlagen:

  • Baugrundgutachten – Hauptuntersuchung nach DIN 4020 für Erschließung vom 25.10.2022
  • Verkehrsuntersuchung zu geplanten Flächennutzungen an der Fabrikstraße in der Stadt Meißen vom 07.11.2023
  • Schalltechnische Untersuchung – Immissionsschutz Bauleitplanung - Schallimmissionsprognose – Bebauungsplan „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße, Meißen-Cölln - Teil 2“, Version 2.0 vom 04.12.2023
  • Schalltechnische Untersuchung, Ergänzung – Immissionsschutz Gewerbelärm - Schallimmissionsprognose – Bebauungsplan „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße, Meißen-Cölln - Teil 2“, Version 2.2 vom 05.08.2024
  • Staubgutachten „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße, Meißen-Cölln - Teil 2“ vom 21.12.2023
  • Wassertechnische Berechnungen „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße, Meißen -Cölln - Teil 2“ vom Juli 2024
  • Faunistische Untersuchungen auf dem Gelände der Fabrikstraße Meißen vom 23.11.2022
  • Faunistische Untersuchungen, Ergänzung auf dem Gelände der Fabrikstraße Meißen vom 31.05.2023
  • Untersuchung von Gebäuden auf Brutvögel und Fledermäuse vor Abbruch an der Fabrikstraße Meißen vom 05.04.2022
  • Nachträgliche Zulassung Eingriff durch flächige Gehölzbeseitigung vom 24.04.2023
  • Ökologische Baubegleitung auf dem Gelände der Fabrikstraße Meißen vom 27.03.2023
  • Bericht zur Ökologische Baubegleitung auf dem Gelände der Fabrikstraße Meißen vom 21.11.2023
  • Artenschutzrechtliche Entscheidung Erschließung Flächen Bebauungsplan „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße, Meißen-Cölln - Teil 2“ vom 14.08.2023
  • Sortimentsliste für die Stadt Meißen vom 19.06.2024

Der Bebauungsplan mit der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung kann von jedermann bei der Stadtverwaltung Meißen (Baudezernat, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Leipziger Straße 10, 01662 Meißen) während nachfolgend genannter Zeiten eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Montag bis Freitag von 09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag von 13:00 – 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch, Donnerstag von 13:00 – 15:00 Uhr

Eine Anmeldung unter 03521-467 181 oder per Email an stadtentwicklung@stadt-meissen.de wird empfohlen.

Die Planunterlagen sind ergänzend zudem gemäß § 10a Abs. 2 BauGB im Internet auf der Webseite der Stadt Meißen unter www.stadt-meissen.de sowie unter www.bauleitplanung.sachsen.de (zentrales Landesportal Sachsen) eingestellt.

Das Plangebiet ist der südliche Teil des Quartiers Fabrikstraße. Es liegt in der Gemarkung Cölln, östlich der Fabrikstraße und ist ca. 7,3 ha groß.

Die beigefügte Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes.

Hinweis gemäß § 215 BauGB

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Großen Kreisstadt Meißen unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Hinweis gemäß § 44 BauGB

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB über das Erlöschen etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 BauGB wird hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Die Fälligkeit des Anspruches kann dadurch herbeigeführt werden, dass die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen beantragt wird.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 Abs. 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Meißen, den 27.02.2025

Olaf Raschke
Oberbürgermeister

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Amt für Stadtplanung und -entwicklung

Sachgebiet Stadtplanung

Leipziger Straße 10

01662 Meißen

Email: stadtentwicklung@stadt-meissen.de

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Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Große Kreisstadt Meißen

Markt 1, 01662 Meißen

vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Olaf Raschke

Telefon: 03521 467206 (Sekretariat Oberbürgermeister)

E-Mail:  OB@stadt-meissen.de

Internet: www.stadt-meissen.de

Verantwortliches Fachamt:

Amt für Stadtplanung und -entwicklung

Amtsleiterin

Inga Skambraks

Leipziger Straße 10, 01662 Meißen

Telefon: 03521 467181

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Telefon: 03521/467-456

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  • Deckblatt
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht

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