Bebauungsplan Stadt Meißen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „Freibad Bohnitzsch“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.06.2025 bis 25.07.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 04.06.2025 mit Beschluss-Nr. 24/8/055 den Entwurf des Bebauungsplanes „Freibad Bohnitzsch“ in der Fassung vom 30.04.2025 beschlossen sowie die Begründung gebilligt.

Das Plangebiet befindet sich rechtselbisch im Norden der Großen Kreisstadt Meißen im Stadt-teil Bohnitzsch. Es liegt etwa 2 km vom Zentrum entfernt und grenzt unmittelbar an das Gelände des Freizeitbades „Wellenspiel“ an.

Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 4,4 ha.

Der Geltungsbereich wurde gegenüber der im Aufstellungsbeschluss vom 7. Februar 2024 festgesetzten Plangebietsgrenze geändert. Der modifizierte Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Freibad Bohnitzsch“ ist im Rechtsplan zur Satzung zeichnerisch festgesetzt und umfasst nunmehr die Flurstücke 134/a, 135/1, 135/2, 135/3 und 370 sowie Teile der Flurstücke 126/16, 134 und 135/4, jeweils der Gemarkung Bohnitzsch.

Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung des Geltungsbereiches im Rechtsplan.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes sind die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Neuordnung im o. g. Bereich. Der Bebauungsplan schafft durch die planungsrechtlichen, grünordnungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen Baurecht für das Freibad Bohnitzsch sowie den daran angegliederten Caravan- und Campingplatz, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

Öffentliche Auslegung

Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplanes „Freibad Bohnitzsch“ erfolgt im Zeitraum

vom 23.06.2025 bis einschließlich 25.07.2025

durch Veröffentlichung im Internet auf der Seite der Stadt Meißen unter www.stadt-meissen.de/de/auslegungen.html sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im o.g. Zeitraum im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) zu folgenden Dienstzeiten einzusehen:

Montag, Mittwoch und Donnerstag     von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Dienstag                                                     von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Freitag                                                         von 8 bis 12 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können zu diesem Entwurf von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtentwicklung@stadt-meissen.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich an

Stadt Meißen

Amt für Stadtplanung und -entwicklung

Markt 1

01662 Meißen

zu senden oder während der Sprechzeiten im Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Zimmer 202, zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Die Stellungnahmen müssen Namen, Vornamen und Anschrift der Einwendenden gut lesbar enthalten.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Werden Stellungnahmen nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegeben, können diese unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Planunterlagen

Die Planunterlagen des Entwurfes umfassen die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung inkl. Umweltbericht mit den zugehörigen Anlagen.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan „Freibad Bohnitzsch" vom 30.04.2025

Wesentliche Ergebnisse der Umweltprüfung sind:

Mit der Umsetzung der Ziele des Bebauungsplanes „Freibad Bohnitzsch“ sind insgesamt nur geringe Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Das Freibad war bereits in der Vergangenheit an diesem Standort in Betrieb, der Caravan- und Campingplatz ist seit vielen Jahren in Nutzung.  Die von der Planung berührten Umweltbelange konnten durch Einzelgutachten (Boden-, Schallgutachten) geprüft und im Rahmen des Planverfahrens bewältigt werden.

Der vorliegende Umweltbericht (Teil 2 der Begründung) beschreibt und bewertet die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere/Pflanzen, Boden/ Fläche, Wasser, Klima/Luft, Siedlungsbild sowie Kultur- und Sachgüter. Zudem erfolgen Angaben zur Berücksichtigung dieser Auswirkungen in den umweltbezogenen Festsetzungen und Hinweisen.

Als Umweltauswirkungen, die sich aus der Realisierung des Bebauungsplanes ergeben, sind ein Verlust an Bodenfunktionen auf neu versiegelten Flächen und der Verlust von Vegetationsstrukturen zu nennen. Um den Eingriff in den Naturhaushalt zu minimieren und auszugleichen, wurden Festsetzungen zur Begrünung und zur wasserdurchlässigen Gestaltung von Flächen getroffen.

  • Schalltechnische Untersuchung vom 30.04.2025
    • behandelt die schalltechnische Beurteilung der Geräusche, die vom Plangebiet auf die Umgebung einwirken, nach der Freizeitlärmrichtlinie
  • Geotechnischer Bericht zu den Baugrund- und Gründungsverhältnissen vom 07.10.2021
    • Erkundung des Baugrundes, Einschätzung der Festigkeit bzw. Lagerungsdichte des anstehenden Baugrundes
  • umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Freibad Bohnitzsch“ aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:
  • Landratsamt Meißen, Schreiben vom 18.09.2024 zu den Belangen Gewässerschutz, Artenschutz, Bodenschutz, Immissionsschutz
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom 05.09.2024 zu den Belangen Radonschutz, Geologie, Baugrund
  • Sächsisches Oberbergamt, Schreiben vom 15.08.2024 zu dem Belang Baugrund
  • BUND Sachsen e.V., Schreiben vom 09.09.2024 zu den Belangen Eingriffsausgleich, Ersatzpflanzungen
  • Landesamt für Archäologie, Schreiben vom 04.09.2024 zu dem Belang archäologische Kulturdenkmale

Meißen, den 06.06.2025

Olaf Raschke
Oberbürgermeister

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Sachgebiet Stadtplanung

Leipziger Straße 10

01662 Meißen

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vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Olaf Raschke

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E-Mail:  OB@stadt-meissen.de

Internet: www.stadt-meissen.de

Verantwortliches Fachamt:

Amt für Stadtplanung und -entwicklung

Amtsleiterin

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Leipziger Straße 10, 01662 Meißen

Telefon: 03521 467181

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