Flächennutzungsplan Stadt Meißen Öffentliche Auslegung

Änderung des FNP des Teilbereiches Bebauungsplan „Freibad Bohnitzsch“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.06.2025 bis 25.07.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 04.06.2025 mit Beschluss-Nr. 24/8/067 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Freibad Bohnitzsch“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gefasst.

Die Änderung ist als Grundlage für die Umsetzung des Bebauungsplanes notwendig, da das Gebiet im jetzigen Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Freibad“ dargestellt ist. Ziel der Änderung ist die Darstellung von einem Teil der Flächen als „Sonderbaufläche Erholung“, um den neu zu gestaltenden Caravan- und Campingplatz festzusetzen.

Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 4,4 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Freibad Bohnitzsch“ ist im Rechtsplan zur Satzung zeichnerisch festgesetzt und umfasst die Flurstücke 134/a, 135/1, 135/2, 135/3 und 370 sowie Teile der Flurstücke 126/16, 134 und 135/4, jeweils der Gemarkung Bohnitzsch.

Die Änderung in eine Sonderbaufläche Erholung betrifft Teile der Flurstücke 135/3 und 370, jeweils der Gemarkung Bohnitzsch.

Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Planausschnitt dargestellt.

Öffentliche Auslegung

Bei der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Öffentliche Auslegung zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Freibad Bohnitzsch“ erfolgt im Zeitraum

vom 23.06.2025 bis einschließlich 25.07.2025

durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet auf der Seite der Stadt Meißen unter

www.stadt-meissen.de/de/auslegungen.html sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im o.g. Zeitraum im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) zu folgenden Dienstzeiten einzusehen:

Montag, Mittwoch und Donnerstag     von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Dienstag                                                     von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Freitag                                                         von 8 bis 12 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können zu diesem Entwurf von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtentwicklung@stadt-meissen.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich an

Stadt Meißen

Amt für Stadtplanung und -entwicklung

Markt 1

01662 Meißen

zu senden oder während der Sprechzeiten im Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Zimmer 202, zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Die Stellungnahmen müssen Namen, Vornamen und Anschrift der Einwendenden gut lesbar enthalten.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Planunterlagen

Die Planunterlagen des Entwurfes umfassen die Planzeichnung sowie die Begründung inkl. Umweltbericht.

Da der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren aufgestellt wird, wird auf die zum Bebauungsplan vorliegenden umweltbezogenen Informationen verwiesen.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan „Freibad Bohnitzsch" vom 30.04.2025

Wesentliche Ergebnisse der Umweltprüfung sind:

Mit der Umsetzung der Ziele des Bebauungsplanes „Freibad Bohnitzsch“ sind insgesamt nur geringe Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Das Freibad war bereits in der Vergangenheit an diesem Standort in Betrieb, der Caravan- und Campingplatz ist seit vielen Jahren in Nutzung.  Die von der Planung berührten Umweltbelange konnten durch Einzelgutachten (Boden-, Schallgutachten) geprüft und im Rahmen des Planverfahrens bewältigt werden.

Der vorliegende Umweltbericht (Teil 2 der Begründung) beschreibt und bewertet die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere/Pflanzen, Boden/ Fläche, Wasser, Klima/Luft, Siedlungsbild sowie Kultur- und Sachgüter. Zudem erfolgen Angaben zur Berücksichtigung dieser Auswirkungen in den umweltbezogenen Festsetzungen und Hinweisen.

Als Umweltauswirkungen, die sich aus der Realisierung des Bebauungsplanes ergeben, sind ein Verlust an Bodenfunktionen auf neu versiegelten Flächen und der Verlust von Vegetationsstrukturen zu nennen. Um den Eingriff in den Naturhaushalt zu minimieren und auszugleichen, wurden Festsetzungen zur Begrünung und zur wasserdurchlässigen Gestaltung von Flächen getroffen.

  • Schalltechnische Untersuchung vom 30.04.2025
    • behandelt die schalltechnische Beurteilung der Geräusche, die vom Plangebiet auf die Umgebung einwirken, nach der Freizeitlärmrichtlinie
  • Geotechnischer Bericht zu den Baugrund- und Gründungsverhältnissen vom 07.10.2021
    • Erkundung des Baugrundes, Einschätzung der Festigkeit bzw. Lagerungsdichte des anstehenden Baugrundes
  • umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Freibad Bohnitzsch“ aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:
  • Landratsamt Meißen, Schreiben vom 18.09.2024 zu den Belangen Gewässerschutz, Artenschutz, Bodenschutz, Immissionsschutz
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom 05.09.2024 zu den Belangen Radonschutz, Geologie, Baugrund
  • Sächsisches Oberbergamt, Schreiben vom 15.08.2024 zu dem Belang Baugrund
  • BUND Sachsen e.V., Schreiben vom 09.09.2024 zu den Belangen Eingriffsausgleich, Ersatzpflanzungen
  • Landesamt für Archäologie, Schreiben vom 04.09.2024 zu dem Belang archäologische Kulturdenkmale

Meißen, den 06.06.2025

Olaf Raschke
Oberbürgermeister

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Sachgebiet Stadtplanung

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Internet: www.stadt-meissen.de

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Leipziger Straße 10, 01662 Meißen

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