Kontaktperson
Herr Alexander Müller
Stadtverwaltung Markkleeberg
Stadtplanungsamt
Rathausplatz 1
04416 Markkleeberg
E-Mail: spa@markkleeberg.de
Datenschutzerklärung
Datenschutzinformationen gemäß Artikel 13 Abs. 1 u. 2 DSGVO
Es wird darauf hingewiesen, dass diejenigen natürlichen Personen (hierzu zählen nicht Vereine, Gesellschaften und Interessenvertretungen, aber deren einzelne Mitglieder), die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt ihre Anregungen mitteilen, Teil eines Datenverarbeitungsvorgangs werden. Diesbezüglich haben wir Ihnen nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) folgende Mitteilungen zu geben:
- Verantwortlicher:
Große Kreisstadt Markkleeberg, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Karsten Schütze, Rathausplatz 1, 04416 Markkleeberg
- Datenschutzbeauftragter:
Sebastian Schöne, Große Kreisstadt Markkleeberg, Amt für Recht und Ordnung, Raschwitzer Straße 34a, 04416 Markkleeberg, Telefon: 0341/3533156, E-Mail: datenschutzbeauftragter@markkleeberg.de
- Zwecke sowie Rechtsgrundlage der Verarbeitung:
- Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Überarbeitung (Änderung, Ergänzung) des Flächennutzungsplans (§§ 3 Abs. 2, 1 Abs. 2 und 8 BauGB). Die personenbezogenen Daten dienen der Ermittlung und Bewertung von Abwägungsmaterial (§ 2 Abs. 3 BauGB). Dieses Abwägungsmaterial dient der abschließenden Entscheidungsfindung bei der konkreten Flächendarstellung im Flächennutzungsplan (FNP), denn die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Für die Durchführung des Bauleitplanungsverfahrens bedient sich die Große Kreisstadt Markkleeberg eines Erfüllungsgehilfen (siehe Auftragsverarbeiter). Dieser bewertet die eingegangenen Stel-lungnahmen für die Abwägung (§§ 2 Abs. 3, 1 Abs. 7 BauGB) durch den Stadtrat und teilt gegebenenfalls den betroffenen Personen die Abwägungsergebnisse mit.
Hinweis: Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 1 DSGVO) werden pseudonymisiert (Art. 4 Nr. 5 DSGVO) und erst dann veröffentlicht.
- gegebenenfalls Offenlegung der personenbezogenen Daten gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt des Landkreises Leipzig (§ 6 Abs. 1 BauGB, § 85 Abs. 2 SächsBO i.V.m. § 112 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO, §§ 2 Abs. 2, 6 Abs. 1 Satz 1, 1 Abs. 4 SächsLKrO)), soweit diese im Genehmigungsverfahren die Verfahrensakten anfordert (§ 6 Abs. 1 BauGB);
- Archivierung ihrer Schreiben bzw. gedruckten E-Mails in der Verfahrensakte zur Aktualisierung des Flächennutzungsplans gemäß der §§ 5, 24 Archivsatzung der Großen Kreisstadt Markkleeberg (ArchivS) in Verbindung mit §§ 13 Abs. 4, 5 Abs. 2 SächsArchivG;
- im Falle von Rechtsstreitigkeiten öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Art: Offenlegung der Akten gegenüber dem jeweiligen Gericht.
Die Datenverarbeitung beruht daher auf Grundlage einer rechtlichen Verpflichtung und Wahrnehmung von öffentlichen Interessen bzw. Ausübung öffentlicher Gewalt (§ 3 Abs. 1 SächsDSDG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c und lit. e, Abs. 3 Satz 1 lit. b DSGVO i.V.m. §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 1 Abs. 8 BauGB, § 3 Abs. 1 SächsDSDG i.V.m. Art. 89 Abs. 1 DSGVO i.V.m. §§ 5 Abs. 1 bis 3, 24 ArchivS i.V.m. §§ 13 Abs. 4, 5 Abs. 2 SächsArchivG).
- Auftragsverarbeiter:
StadtLandGrün – Stadt- und Landschaftsplanung Anke Bäumer und Astrid Friedewald GbR, vertreten durch Anke Bäumer und Astrid Friedewald, Händelstraße 8, 06114 Halle
- Kategorien von Empfängern:
- Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt des Landkreises Leipzig)
- Gegebenenfalls Verwaltungsgerichte und ordentliche Gerichte, einschließlich Instanzenzug
- Dauer der Datenspeicherung:
Mindestens 30 Jahre, soweit die im konkreten Bauleitplanungsverfahren (Verfahren zur Aktualisierung des Flächennutzungsplans) gehörigen Akten einschließlich der verarbeiteten personenbezogenen Daten bzw. Unterlagen archivwürdig sind und diese ins Archivgut übernommen werden, damit sie der Erforschung, Vermittlung und Verarbeitung der Heimat-, Regional- und Lokalgeschichte und der Stadtchronik dienen (§§ 3, 4 Abs. 1, Abs. 5 u. Abs. 6, 5, 24 ArchivS §§ 13 Abs. 1 u. 4, 5 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 10 SächsArchivG).
- Rechte des Betroffenen:
Sie haben gegenüber der Großen Kreisstadt Markkleeberg das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO). Das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) besteht erst nach Ende der Aufbewahrungsfrist (§ 7 Satz 3 i.V.m. Satz 1 SächsDSDG i.V.m. Art. 23 DSGVO). Sie haben ein Recht auf Einschränkung der bestehen Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), dieses lässt jedoch die Anbietungspflicht nach § 5 ArchivS und § 13 Abs. 1 u. 4, SächsArchivG bis 3 und 5 bis 10 SächsArchivG unberührt (§ 7 Satz 3 i.V.m. Satz 2 SächsDSDG). Das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) besteht wegen der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c DSGVO nicht (vgl. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 DSGVO). Ebenso besteht das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) im Falle der Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c und lit. e DSGVO nicht (vgl. Art. 20 Abs. 1 lit. a DSGVO).
- Beschwerderecht:
Sie haben das Recht Beschwerde bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, Devrientstraße 5, 01067 Dresden einzulegen (Art. 77 DSGVO).