Das Landratsamt Landkreis Leipzig hat die vom Stadtrat der Stadt Markkleeberg am 25. Juni 2025 beschlossene komplexe Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Markkleeberg (Beschluss Nr. 88-11/2025) in der Fassung vom 04. April 2025 mit Bescheid vom 29. September 2025 genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplan wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in der Stadtverwaltung Markkleeberg im Stadtplanungsamt, Raschwitzer Straße 34a, 04416 Markkleeberg während der folgenden Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:
Dienstag: 9 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 9 - 12 Uhr Donnerstag: 14 - 18 Uhr Freitag: 9 - 12 Uhr
Der Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ist zudem auf der Internetseite der Stadt Markkleeberg sowie über das zentrale Internetportal des Landes einsehbar (https://mitdenken.sachsen.de/1058089).
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Genehmigung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Karsten Schütze / Oberbürgermeister
Stadtverwaltung Markkleeberg Stadtplanungsamt
Tel.: 0341 3533-0