Bebauungsplan Stadt Markkleeberg Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "An der Hafenstraße"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 02.11.2026 bis 04.12.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Markkleeberg hat in seiner Sitzung am 07.10.2026 gemäß §§ 4 und 28 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung i. V. m. § 3 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Markkleeberg vom 29.11.2023 den folgenden Beschluss (Beschluss-Nr.: 172-24/2026) gefasst:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „An der Hafenstraße“ vom 19.05.2026 für das Gebiet der Stadt Markkleeberg, welches die Flurstücke 81/12, 87/6, 87/7, 110/4, 112/33, 112/34, 286/g, 586/2, 586/3, 587/2, 587/3, 588/1, 589/1, 626/9, 626/12 und Teile der Flurstücke 81/11, 87/5, 110/3, 112/12, 112/13, 139, 286/1, 530/1, 535, 580/1, 585/2, 588/3, 589/2, 590/1, 591, 592, 593, 594, 595, 596, 608/1, 610/1, 626/11, 651/7, 651/82 der Gemarkung Zöbigker umfasst (Abgrenzung des Geltungsbereiches siehe Anlage) mit dazugehöriger Begründung und dem Umweltbericht wird gebilligt.
  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „An der Hafenstraße“ vom 19.05.2026 mit Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen sowie über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch öffentlich zugängliche Lesegeräte oder durch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen, zur Verfügung zu stellen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf und zur Begründung sind einzuholen.
  1. Das Planungsziel „Erweiterung der Stellplatzkapazitäten des Parkplatzes P 2“ wird aus redaktionellen Gründen und zur Richtigstellung wie folgt geändert: „Erweiterung der Stellplatzkapazitäten des Parkplatzes P 1“.

Beteiligung

Der Entwurf des Bebauungsplanes „An der Hafenstraße“ vom 19.05.2026 mit der dazugehörigen Begründung, dem Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird für den Zeitraum vom 02.11.2026 bis einschließlich 04.12.2026 unter folgender Internetadresse veröffentlicht:

https://mitdenken.sachsen.de/1069332

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „An der Hafenstraße“ im Zeitraum vom 02.11.2026 bis einschließlich 04.12.2026 im Technischen Rathaus der Stadt Markkleeberg, Raschwitzer Straße 34a, 04416 Markkleeberg, im Raum 504 (5. Obergeschoss) während folgender Zeiten aus:

Montag:        8 – 16 Uhr
Dienstag:      8 – 18 Uhr
Mittwoch:      8 – 16 Uhr
Donnerstag:  8 – 18 Uhr
Freitag:        8 – 12 Uhr

Hinweis: Aus technischen Gründen ist die Nutzung des Zimmers 006 des Rathauses, Rathausplatz 1, 04416 Markkleeberg für die Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Bekanntmachungssatzung der Stadt Markkleeberg nicht möglich. Stattdessen wird die Offenlage im Zimmer 504 des Technischen Rathauses, Raschwitzer Straße 34a, 04416 Markkleeberg stattfinden. Es werden Hinweisschilder zur Wegweisung angebracht.

Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, während der Dauer der Veröffentlichungsfrist ihre Anregungen zur Planung elektronisch an:

spa@markkleeberg.de

zu übermitteln. Bei Bedarf können die Anregungen zur Planung aber auch an folgende Adresse übermittelt werden:

Stadtverwaltung Markkleeberg

Stadtplanungsamt

Rathausplatz 1

04416 Markkleeberg

Verfahrenshinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Hierbei wird um die Angabe einer Adresse gebeten, an welche die Mitteilung des Abwägungsergebnisses erfolgen kann. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unberücksichtigt bleiben können.

Verfügbare umweltbezogene Informationen

Im Zusammenhang mit dem Entwurf des Bebauungsplanes „An der Hafenstraße“ sind umweltbezogene Informationen verfügbar. Dabei handelt es sich um folgende Unterlagen:

  • Umweltbericht mit Grünordnungsplan der ICL Ingenieur Consult GmbH vom 19.05.2026 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima / Luft / Anpassung an den Klimawandel, Landschaft, Mensch und menschliche Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter
  • Potenzialabschätzung Fauna der ICL Ingenieur Consult GmbH und des bioplan Gutachterbüros für Stadt- und Landschaftsökologie vom 17.11.2020 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag des bioplan Gutachterbüros für Stadt- und Landschaftsökologie vom 17.03.2026 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt
  • Geotechnisches Gutachten des Sachverständigen für Geotechnik Dipl.-Ing. Matthias Götz vom 19.10.2016 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Boden und Fläche, Wasser
  • Fortschreibung des Geotechnischen Gutachtens des Sachverständigen für Geotechnik Dipl.-Ing. Matthias Götz vom 28.03.2022 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Boden und Fläche, Wasser
  • Überarbeitung der Schallimmissionsprognose der MFPA Leipzig GmbH vom 28.02.2024 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Mensch und menschliche Gesundheit
  • Lufthygienisches Gutachten der IDU IT+Umwelt GmbH vom 25.09.2024 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Mensch und menschliche Gesundheit
  • Erschließungskonzeption der ICL Ingenieur Consult GmbH vom 30.06.2025 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Boden und Fläche, Wasser
  • Variantenuntersuchung Erweiterung Parkplatz/Parkhaus Hafenstraße Markkleeberg der VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH vom 18.07.2023 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Klima / Luft / Anpassung an den Klimawandel
  • Kompensationsvertrag B 17-001/12 zur Kompensationsaufforstung in Frohburg mit 1. Nachtrag des Staatsbetriebs Sachsenforst vom 07.06.2012 und 06.07.2021 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Boden und Fläche
  • Kompensationsvertrag B 17-004/2016 zur Kompensationsaufforstung in Kitzscher mit 1. bis 3. Nachtrag des Staatsbetriebs Sachsenforst vom 04.01.2017, 07.02.2020, 06.12.2023 und 29.09.2026 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Boden und Fläche
  • Entscheidung zum Antrag auf Einzelfallprüfung für die Errichtung eines Surfcenters am Oststrand des Cospudener Sees der Landesdirektion Sachsen vom 30.06.2016 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Klima / Luft / Anpassung an den Klimawandel, Landschaft
  • Bescheid zum Zielabweichungsverfahren (ZAV) zum Bebauungsplan „An der Hafenstraße“ der Landesdirektion Sachsen vom 26.02.2019 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima / Luft / Anpassung an den Klimawandel, Landschaft, Mensch und menschliche Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter
  • Umwandlungserklärung nach § 9 Abs. 2 SächsWaldG zum Antrag auf Erteilung einer Waldumwandlungserklärung zum Bebauungsplan „An der Hafenstraße“ des Landratsamtes des Landkreises Leipzig vom 14.05.2025 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Klima / Luft / Anpassung an den Klimawandel, Mensch und menschliche Gesundheit
  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 09.12.2021 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima / Luft / Anpassung an den Klimawandel, Landschaft, Mensch und menschliche Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter
  • Stellungnahme des Landratsamtes Landkreis Leipzig vom 14.12.2021 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima / Luft / Anpassung an den Klimawandel, Landschaft, Mensch und menschliche Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter
  • Stellungnahme des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 08.12.2021 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Boden und Fläche, Wasser, Mensch und menschliche Gesundheit
  • Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen vom 10.11.2021 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 08.06.2022 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Boden und Fläche, Wasser
  • Stellungnahme der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH vom 14.01.2022 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Boden und Fläche, Wasser
  • Stellungnahme des NABU-Landesverbands Sachsen e. V. vom 08.12.2021 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Wasser, Klima / Luft / Anpassung an den Klimawandel
  • Stellungnahme der Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH vom 08.12.2021 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Wasser
  • Stellungnahme des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land vom 10.12.2021 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Wasser
  • Stellungnahme Öffentlichkeit 1 vom 08.11.2021 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Mensch und menschliche Gesundheit
  • Stellungnahme Öffentlichkeit 2 vom 29.11.2021 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Mensch und menschliche Gesundheit
  • Stellungnahme Öffentlichkeit 3 vom 06.12.2021 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Klima / Luft / Anpassung an den Klimawandel, Mensch und menschliche Gesundheit
  • Stellungnahme Öffentlichkeit 4 vom 06.12.2021 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Klima / Luft / Anpassung an den Klimawandel, Mensch und menschliche Gesundheit
  • Stellungnahme Öffentlichkeit 5 vom 05.12.2021 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Klima / Luft / Anpassung an den Klimawandel, Mensch und menschliche Gesundheit
  • Stellungnahme Öffentlichkeit 6 vom 09.12.2021 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Klima / Luft / Anpassung an den Klimawandel, Mensch und menschliche Gesundheit
  • Stellungnahme Öffentlichkeit 7 vom 21.12.2021 vom mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima / Luft / Anpassung an den Klimawandel, Landschaft, Mensch und menschliche Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter
  • Stellungnahme Öffentlichkeit 8 vom 08.01.2022 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Klima / Luft / Anpassung an den Klimawandel, Mensch und menschliche Gesundheit
  • Stellungnahme Öffentlichkeit 9 vom 08.01.2022 mit folgenden betrachteten Schützgütern: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Klima / Luft / Anpassung an den Klimawandel, Mensch und menschliche Gesundheit
  • Stellungnahme Öffentlichkeit 10 vom 10.01.2022 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Klima / Luft / Anpassung an den Klimawandel, Mensch und menschliche Gesundheit
  • Stellungnahme Öffentlichkeit 11 vom 10.01.2022 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Klima / Luft / Anpassung an den Klimawandel, Mensch und menschliche Gesundheit
  • Stellungnahme Öffentlichkeit 12 vom 11.01.2022 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Klima / Luft / Anpassung an den Klimawandel
  • Stellungnahme Öffentlichkeit 13 vom 11.01.2022 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Klima / Luft / Anpassung an den Klimawandel
  • Stellungnahme Öffentlichkeit 14 vom 12.01.2022 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Mensch und menschliche Gesundheit
  • Stellungnahme Öffentlichkeit 15 vom 12.01.2022 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Klima / Luft / Anpassung an den Klimawandel, Mensch und menschliche Gesundheit
  • Stellungnahme Öffentlichkeit 16 vom 13.01.2022 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Klima / Luft / Anpassung an den Klimawandel, Mensch und menschliche Gesundheit
  • Stellungnahme Öffentlichkeit 17 vom 13.01.2022 mit folgenden betrachteten Schutzgütern: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Mensch und menschliche Gesundheit

Dabei handelt es sich insbesondere um die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:

Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt:

  • Im Plangebiet vorkommende Arten
  • Vorhandener Gehölzbestand
  • Habitateignung der vorhandenen Gehölze
  • Biotopkartierung
  • Auswirkungen der Planung auf Tiere und Pflanzen
  • Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
  • Waldumwandlung

Boden und Fläche:

  • Baugrundverhältnisse
  • Auswirkungen zusätzlicher Flächenversiegelung auf die Bodenfunktionen
  • Versickerungsfähigkeit des Bodens

Wasser:

  • Hochwasserschutz
  • Grundwasserverhältnisse
  • Auswirkungen der Planung auf das Grundwasser

Klima / Luft / Anpassung an den Klimawandel:

  • Frisch- und Kaltluftentstehung
  • Luftqualität

Landschaft:

  • Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung

Mensch und menschliche Gesundheit:

  • Immissionen (insbesondere Lärm)
  • Schallschutzmaßnahmen
  • Störfallvorsorge
  • Natürliche Radioaktivität

Kulturgüter und sonstige Sachgüter:

  • In der Umgebung vorhandene Baudenkmäler
  • Vorhandene archäologische Kulturdenkmäler
  • Maßnahmen zur Anpassung der künftigen Bebauung an die Belange des Denkmalschutzes

Kontakt

Herr Steffen Pankalla

E-Mail: spa@markkleeberg.de

Tel.: 0341/3533-250

Datenschutzerklärung

Datenschutzinformationen gemäß Artikel 13 Abs. 1 u. 2 DSGVO

Es wird darauf hingewiesen, dass diejenigen natürlichen Personen (hierzu zählen nicht Vereine, Gesellschaften und Interessenvertretungen, aber deren einzelne Mitglieder), die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt ihre Anregungen mitteilen, Teil eines Datenverarbeitungsvorgangs werden. Diesbezüglich haben wir Ihnen nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) folgende Mitteilungen zu geben:

  • Verantwortlicher:

Große Kreisstadt Markkleeberg, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Karsten Schütze, Rathausplatz 1, 04416 Markkleeberg

  • Datenschutzbeauftragter:

Sebastian Schöne, Große Kreisstadt Markkleeberg, Amt für Recht und Ordnung, Raschwitzer Straße 34a, 04416 Markkleeberg, Telefon: 0341/3533-156, E-Mail: datenschutzbeauftragter@markkleeberg.de

  • Zwecke sowie Rechtsgrundlage der Verarbeitung:

- Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Hafenstraße“ (§ 3 Abs. 1 und 2 BauGB). Die personenbezogenen Daten dienen der Ermittlung und Bewertung von Abwägungsmaterial (§ 2 Abs. 3 BauGB). Dieses Abwägungsmaterial dient der abschließenden Entscheidungsfindung bei der konkreten Festsetzung im Bebauungsplan, denn die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Für die Durchführung des Bauleitplanungsverfahrens bedient sich die Große Kreisstadt Markkleeberg der Mitwirkung eines Ingenieurbüros (siehe Empfänger). Dieses wirkt unterstützend im Rahmen der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen für die Abwägung (§§ 2 Abs. 3, 1 Abs. 7 BauGB) durch den Stadtrat.

Hinweis: Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen personen-bezogenen Daten (Art. 4 Nr. 1 DSGVO) werden pseudonymisiert (Art. 4 Nr. 5 DSGVO) und erst dann veröffentlicht.

- gegebenenfalls Offenlegung der personenbezogenen Daten gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt des Landkreises Leipzig (§ 6 Abs. 1 BauGB, § 85 Abs. 2 SächsBO i.V.m. § 112 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO, §§ 2 Abs. 2, 6 Abs. 1 Satz 1, 1 Abs. 4 SächsLKrO)), soweit diese im Genehmigungsverfahren die Verfahrensakten anfordert (§ 6 Abs. 1 BauGB);

- Archivierung ihrer Schreiben bzw. gedruckten E-Mails in der Verfahrensakte zur Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Hafenstraße“ gemäß der §§ 5, 24 Archivsatzung der Großen Kreisstadt Markkleeberg (ArchivS) in Verbindung mit §§ 13 Abs. 4, 5 Abs. 2 SächsArchivG;

- im Falle von Rechtsstreitigkeiten öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Art: Offenlegung der Akten gegenüber dem jeweiligen Gericht.

Die Datenverarbeitung beruht daher auf Grundlage einer rechtlichen Verpflichtung und Wahrnehmung von öffentlichen Interessen bzw. Ausübung öffentlicher Gewalt (§ 3 Abs. 1 SächsDSDG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c und lit. e, Abs. 3 Satz 1 lit. b DSGVO i.V.m. §§ 3 Abs. 2, 1 Abs. 8 BauGB, § 3 Abs. 1 SächsDSDG i.V.m. Art. 89 Abs. 1 DSGVO i.V.m. §§ 5 Abs. 1 bis 3, 24 ArchivS i.V.m. §§ 13 Abs. 4, 5 Abs. 2 SächsArchivG).

  • Empfänger:

ICL Ingenieur Consult, Diezmannstraße 5, 04207 Leipzig

  • Kategorien von Empfängern:
  • Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt des Landkreises Leipzig)
  • Gegebenenfalls Verwaltungsgerichte und ordentliche Gerichte, einschließlich Instanzenzug
  • Dauer der Datenspeicherung:

Mindestens 30 Jahre, soweit die im konkreten Bauleitplanungsverfahren (Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Hafenstraße“) gehörigen Akten einschließlich der verarbeiteten personenbezogenen Daten bzw. Unterlagen archivwürdig sind und diese ins Archivgut übernommen werden, damit sie der Erforschung, Vermittlung und Verarbeitung der Heimat-, Regional- und Lokalgeschichte und der Stadtchronik dienen (§§ 3, 4 Abs. 1, Abs. 5 u. Abs. 6, 5, 24 ArchivS §§ 13 Abs. 1 u. 4, 5 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 10 SächsArchivG).

  • Rechte des Betroffenen:

Sie haben gegenüber der Großen Kreisstadt Markkleeberg das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO). Das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) besteht erst nach Ende der Aufbewahrungsfrist (§ 7 Satz 3 i.V.m. Satz 1 SächsDSDG i.V.m. Art. 23 DSGVO). Sie haben ein Recht auf Einschränkung der bestehen Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), dieses lässt jedoch die Anbietungspflicht nach § 5 ArchivS und § 13 Abs. 1 u. 4, SächsArchivG bis 3 und 5 bis 10 SächsArchivG unberührt (§ 7 Satz 3 i.V.m. Satz 2 SächsDSDG). Das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) besteht wegen der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c DSGVO nicht (vgl. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 DSGVO). Ebenso besteht das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) im Falle der Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c und lit. e DSGVO nicht (vgl. Art. 20 Abs. 1 lit. a DSGVO).

  • Beschwerderecht:

Sie haben das Recht Beschwerde bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, Maternistraße 17, 01067 Dresden einzulegen (Art. 77 DSGVO).

Gegenstände

Übersicht

Informationen

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