Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 3061 B Dresden-Friedrichstadt Nr. 15 Waltherstraße/Friedrichstraße Teil Süd

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.12.2023 bis 26.01.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 29. November 2023 mit Beschluss-Nr. V2428/23 die Teilung des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 3061, Dresden-Friedrichstadt Nr. 12, Waltherstraße/Friedrichstraße, und die Weiterführung in zwei selbstständigen Bebauungsplänen, B-Plan Nr. 3061 A und B-Plan Nr. 3061 B, beschlossen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 29. November 2023 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V2434/23 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3061 B, Dresden-Friedrichstadt Nr. 15 Waltherstraße/Friedrichstraße, Teil Süd (Erweiterung Städtisches Klinikum) gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.

Der erforderliche Umfang und der Detaillierungsgrad der Umweltprüfung wurde in der vorgezogenen Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 3061 ermittelt und festgelegt (§ 2 Abs. 4 BauGB). Der Bebauungsplan Nr. 3061 B wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründen, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Für den Bebauungsplan Nr. 3061 B ist ein Umweltbericht nach § 2 a BauGB erstellt worden.

Übergeordnetes stadtplanerisches Ziel für den Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3061 B, Dresden-Friedrichstadt Nr. 15, Waltherstraße/Friedrichstraße Teil Süd (Erweiterung Städtisches Klinikum) ist die dauerhafte Sicherung der Flächen als Gemeinbedarf sowie die Schaffung von bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von krankenhausaffinen Nutzungen sowie den dazugehörigen Verkehrs- und Freiflächen unter Berücksichtigung von städtebaulichen, grünordnerischen, klima- und naturschutzrechtlichen Anforderungen an den Standort sowie seiner Erschließung.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500.

Hingewiesen wird darauf, dass außerhalb des zeichnerisch festgesetzten Geltungsbereiches für das Flurstück 248/a der Gemarkung Altstadt II eine Zuordnungsfestsetzung nach § 9 Abs. 1a BauGB erfolgt ist. Der Gemeinbedarfsfläche ist eine externe Maßnahmenfläche mit einer Größe von 32,430 m² zum Ausgleich zugeordnet. Innerhalb der Fläche sind 52 Großbäume in zweireihiger Baumreihe anzupflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3061 B wird mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie den Untersuchungen und Gutachten zum Vorhaben vom 22. Dezember 2023 bis einschließlich 26. Januar 2024 auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Darüber hinaus liegen die Planungsunterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, zur Einsichtnahme aus.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

  • Landesdirektion Sachsen, Schreiben vom 5. Juli 2022 zum vorbeugenden Hochwasserschutz (Überschwemmungsgefährdete der Elbe und der Vereinigten Weißeritz) mit der Funktion „Anpassung von Nutzungen – hohe Gefahr“
  • Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal / Osterzgebirge vom 12. Juli 2022 zur Lage der Plangebietsfläche innerhalb eines Vorbehaltsgebietes vorbeugender Hochwasserschutz mit der Funktion „Anpassung von Nutzungen – hohe Gefahr“ und eines überschwemmungsgefährdeten Gebietes und zur Festschreibung einer hochwasserangepassten Bauweise
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom 8. Juni 2022 zu den Anforderungen des Radonschutzes, Belange des Fluglärms, Hinweise zu Geologie, Baugrund, Überschwemmungsgefährdung, Versickerungseigenschaften des Bodens, Belange des Grundwassers und Wasserabflussbahnen im Boden und zum neu in Kraft getretenen Geologiedatengesetz
  • Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Schreiben vom 21. Oktober 2022, Hinweise zur Verbesserung des Stadtklimas, zum Umgang mit der Bodenbelastung durch vorhandene Altlasten, Belange des Artenschutzes, Belange des Lärm- und Hochwasserschutzes, Landschaftsschutzes, Verringerung von Versiegelungsflächen, Ableitung von Niederschlagswasser, Regenwasserrückhaltung und Versickerung sowie Anpflanzung von Bäumen und Dach- und Fassadenbegrünungen
  • Landeshauptstadt Dresden, Amt für Gesundheit und Prävention, Schreiben vom 5. Juli 2022, Hinweis auf erhebliche Bodenbelastung im Plangebiet und auf das Erfordernis von Untersuchungen zum Gefährdungspotential und ggf. daraus resultierende Sanierungsmaßnahmen
  • Landeshauptstadt Dresden, Stadtentwässerung Dresden, Schreiben vom 20. Juli 2022, Berücksichtigung der Belange der Regenwasserbewirtschaftung durch Erstellung eines Regenwasserbewirtschaftungskonzeptes, Nutzung aller Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung (z. B. Dachbegrünung und Brauchwassernutzungsanlagen) und Umsetzung von Rückstausicherungen zum Schutz von Hochwasser
  • Ev.-Luth. Annen-Matthäus-Kirchgemeinde Dresden, Schreiben vom 21. Juli 2022, Hinweis auf Belange des Lärmschutzes, insbesondere auf möglich erhöhte Lärmbelastung durch Umsetzung des Logistikzentrums und künftige Parksituation in den umliegenden Straßen
  • Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft, Klimaschutzstab, Schreiben vom 19. Juli 2022, Beachtung der Anwendung von erneuerbaren Energien, insbesondere Photovoltaik zur Eigennutzung in Kombination mit Dachbegrünung und Wärmeversorgung durch Nutzung von Fernwärme

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Naturhaushalt und Landschaftsbild (Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Eingriffsregelung), Mensch und seine Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Klimawandel, Hochwasserschutz und zu Altlasten.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • Grünordnungsplan zum Entwurf der Landeshauptstadt Dresden Bebauungsplan Nr. 3061 B Dresden-Friedrichstadt Nr. 15 Waltherstraße/Friedrichstaße Teil Süd (Erweiterung Städtisches Klinikum), Stand Mai 2023, Haß Landschaftsarchitekten
  • Machbarkeitsstudie Niederschlagswasserversickerung, Stand April 2023, iKD Ingenieur-Consult GmbH, B-Plan 3061
  • Schallimmissionsprognose, Gutachten Nr. 042O7 G1 zum Bebauungsplan Nr. 3061 in Dresden –Stand Mai 2023, Werner Genest und Partner Ingenieurgesellschaft mbH

Die Untersuchungen und Gutachten können während der folgenden Sprechzeiten: Montag 9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4359 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.

Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben.

Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: stadtpla-nung-mobilitaet@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht innerhalb des Veröffentlichungszeitraumes abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).

Dresden, 1. Dezember 2023

gez.: Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3061 B im Stadtbezirksamt Altstadt, 5. Etage, Zimmer 514, Ostra-Allee 11, 01067 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtplanung Innenstadt

Sachgebiet: Stadtgebiet Altstadt

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden

Bearbeiter: Herr Dr. Moawia Al Jarad 

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.