Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 3051 Dresden-Altstadt II/Löbtau Erneuerung der Gleis-anlagen/Freiberger Straße West

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 30.06.2025 bis 30.07.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 30. September 2020 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V0306/20 die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 3051, Dresden-Altstadt II/Löbtau, Erneuerung der Gleisanlagen/Freiberger Straße West, beschlossen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 4. Juni 2025 mit Beschluss-Nr. V0038/24 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 3051 in einem vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 BauGB durchzuführen und in Anwendung von § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abzusehen. Gleichzeitig hat der Ausschuss den Entwurf zum Bebauungsplan gebilligt und nach § 13 Absatz 2 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB zur Veröffentlichung bestimmt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 13 Absatz 3 BauGB von einer Umweltprüfung (§ 2 Absatz 4 BauGB), von dem Umweltbericht (§ 2 a BauGB) und von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10 a Abs. 1 BauGB) abgesehen wird.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das nachfolgende Plangenehmigungsverfahren, vorgesehener Ausbau der Straßenbahn im Abschnitt von der Bahntrasse (Haltepunkt Freiberger Straße) bis zur Weißeritz/Kesselsdorfer Straße, geschaffen werden.        

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Maßstab 1 : 1000.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3051 wird mit seiner Begründung vom 30. Juni bis einschließlich 30. Juli 2025 auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Darüber hinaus liegen die kompletten Planungsunterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, ehemaliger Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, zur Einsichtnahme aus.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:                

  • Untersuchung zu betriebsbedingten Schallimmissionen Verkehrslärm Straßenbahn Bericht Nr. 23-5018 / 01
  • Schalltechnisches Gutachten zum Gesamt-Verkehrslärm Bericht Nr. 23-5018 / 02

Die Untersuchungen und Gutachten können während der folgenden Sprechzeiten:

Montag 9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung, Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung, Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4346 (4. Obergeschoss) eingesehen werden. 

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen an das Amt für Stadtplanung und Mobilität der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4346 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Wir weisen darauf hin, dass Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Dresden, 16. Juni 2025

Gez.:

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3051 im Stadtbezirksamt Altstadt,  5. Obergeschoss, Zimmer 514, Ostra-Allee 11, 01067 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet
PF 120 020
01001 Dresden

Informationen

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