Der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden hat aufgrund von Änderungen und Ergänzungen zum Bebauungsplan am 2. Juni 2022 mit Beschluss zu V1431/22 die erneute öffentliche Auslegung des oben genannten Bebauungsplanes beschlossen. Des Weiteren hat der Stadtrat beschlossen:
Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von brachliegenden Flächen, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe nach § 3 Absatz 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt.
Der Bebauungsplan wurde insbesondere in folgenden Punkten ergänzt und geändert:
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3029, Dresden-Neustadt Nr. 43, Ehemaliger Gleisbogen Hansastraße liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
vom 4. Juli bis einschließlich 12. August 2022
montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, aus.
Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:
Umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit liegen zu folgenden Belangen vor:
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange liegen zu folgenden Belangen vor:
Die Untersuchungen und Gutachten können während der folgenden Sprechzeiten:
Montag 9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung
Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung
Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung
im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4353 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.
Während der erneuten öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen an das Amt für Stadtplanung und Mobilität der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der oben genannten Sprechzeiten im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4353 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.
Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Dresden, 16.06.2022
gez. Dirk Hilbert
Dirk Hilbert Oberbürgermeister
Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3029 im Stadtbezirksamt Neustadt, 2. Obergeschoss, Flurbereich, Hoyerswerdaer Straße 3, 01099 Dresden, während oben genannter Sprechzeiten möglich.