Bebauungsplan Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Veröffentlichung im Internet Bebauungsplans Nr. 98/12 „Westlicher Teil des Rangierbahnhofs Chemnitz-Hilbersdorf, TeilB“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.02.2024 bis 15.03.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird bekannt gemacht, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität in seiner Sitzung am 28.11.2023 Folgendes beschlossen hat:

1.       Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 98/12 „Westlicher Teil des Rangierbahnhofs Chemnitz-Hilbersdorf, Teil B“, Beschluss Nr. B-303/99 des Planungs- und Verkehrsausschusses vom 01.06.1999, geändert durch Beschluss Nr. B-038/2017 des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 07.02.2017, wird wie folgt geändert:

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes wird durch die Planzeichnung bestimmt. Der räumliche Geltungsbereich wird geändert und ergänzt und umfasst die Flurstücke Chemnitz 2090/2, 2090/3, 2090/4, 2090/10 und 2090/12 sowie 4163 (alt: Hilbersdorf 364/9 teilweise) und 4164 (alt: Hilbersdorf 364/3). Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 11,8 ha.

2.       Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 98/12 „Westlicher Teil des Rangierbahnhofs Chemnitz-Hilbersdorf, Teil B“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) in der Fassung vom 28.11.2023, sowie die Begründung zum Bebauungsplan werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Planentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen des Umweltamtes der Stadt Chemnitz vom 27.10.2015, 04.10.2018, 15.11.2021, 19.04.2022 und 30.05.2022, des Gesundheitsamtes der Stadt Chemnitz vom 13.10.2015 und 23.08.2018 und der Abteilung 61.2 des Stadtplanungsamtes der Stadt Chemnitz vom 15.10.2015, 13.08.2018 und 30.09.2021

werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 12.02.2024 bis 15.03.2024

im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich werden die Planunterlagen im Neuen Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Öffentlichen Auslegungsraum A014, links neben dem Haupteingang während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs von 8.30 - 15.00 Uhr

donnerstags von 8.30 - 18.00 Uhr

freitags von 8.30 - 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B523 abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Kontakt einen Termin im Stadtplanungsamt per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de).

Kontakt:

Postanschrift:

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
09106 Chemnitz

E-Mail: stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Ingenieurbüro für Lärmschutz Förster & Wolgast: Schallimmissionsprognose Nr. 22317 zum Bebauungsplan Nr. 98/12 „Westlicher Teil des Rangierbahnhofs Hilbersdorf, Teil B“, Chemnitz, 24.10.2017
  • Ingenieurbüro für Lärmschutz Förster & Wolgast: Schalltechnisches Gutachten Nr. 18618 zur Lärmvorsorge für den Neubau einer Erschließungsstraße im B-Plangebiet Nr. 98/12, Chemnitz, 18.07.2018
  • Projekta – Ingenieurgesellschaft für Tiefbautechnik Auerbach mbH: Neuverkehrsberechnungen für den Gewerbestandort „Westlicher Teil des Rangierbahnhofs Chemnitz-Hilbersdorf, Teil B“, Auerbach, 09.05.2018
  • igc, Ingenieurgruppe Chemnitz: Abschlussbericht Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum Vorhaben B-Plan Nr. 98/12 „Westlicher Teil des Rangierbahnhofes Chemnitz – Hilbersdorf, Teil B“, Chemnitz, 23.01.2018, ergänzt um Artenschutzfachliche Bewertung zur Zufahrtsänderung Liegenschaft 09131 Chemnitz, ehem. Deutsche Reichsbahn Ablaufberg am RAW Emilienstraße, Chemnitz, 31.05.2018
  • fryestyle Freianlagenplanung Herne: Erschließungsplanung Straße und Baugrundstücke inkl. Geländeschnitte sowie Entwässerung, 14.07.2017, mehrfach ergänzt mit letztem Stand v. 31.05.2022
  • HYDR.O. Geologen und Ingenieure: Bodenmanagementkonzept Bebauungsplan Nr. 98/12 „Westlicher Teil des Rangierbahnhofs Chemnitz-Hilbersdorf, Teil B“, Aachen,15.02.2023, sowie Stellungnahme zur Bodenbeschaffenheit, 18.03.2022 und Weitergehende Geländeuntersuchungen, 15.08.2019
  • WEBER Ingenieure GmbH: Niederschlags-Abfluss-Langzeitsimulation, statistische Auswertung der Ein- und Überstauereignisse, Moers, 31.05.2022
  • Umweltbericht mit Informationen u. a. zu den Schutzgütern Mensch und menschliche Gesundheit, Biotope, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Stadt- und Landschaftsbild, Kultur- und sonstigen Sachgütern. Ferner liegen Informationen u. a. zu den Themen Altlasten, Gewerbe- und Verkehrslärm, Ver- und Entsorgung, Mobilität und Verkehr, Kampfmittel, Arten- und Klimaschutz vor.

Chemnitz, den 01.02.2024

gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt

Herr Schirrmeister

Friedensplatz 1
09111 Chemnitz

Telefon 1: (0371) 488-6154
Telefon 2: (0371) 488-6101

Datenschutzerklärung

Die Stellungnahme und die personenbezogenen Daten werden aus rechtlichen Gründen dauerhaft gespeichert.

Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Dazu können Sie sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an das Stadtplanungsamt wenden. Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Die bisherige Verarbeitung bleibt jedoch hiervon unberührt.

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie deren Berichtigung verlangen (Art. 16 DSGVO).

Sie können die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO haben Sie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Wenn Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.