Innenbereichssatzung Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Veröffentlichung im Internet zur Ergänzungssatzung Nr. 23/01 „Gegenüber Heideschänke“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 09.07.2025 bis 08.08.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 05. Juni 2025 den Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 23/01 „Gegenüber Heideschänke“ gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.

Der Planentwurf mit Begründung sowie folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen

  • Umweltamt der Stadt Chemnitz vom 17. August 2022 und 03. September 2024,
  • Grünflächenamt der Stadt Chemnitz vom 19. August 2022 und 20. August 2024

werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 09. Juli 2025 bis 08. August 2025

im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich werden die Planunterlagen im Neuen Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Öffentlichen Auslegungsraum A014, links neben dem Haupteingang während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs von 8.30 - 15.00 Uhr

donnerstags von 8.30 - 18.00 Uhr

freitags von 8.30 - 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zur Ergänzungssatzung abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich im Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B512 abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Kontakt einen Termin im Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de).

Kontakt:

Postanschrift:

Stadt Chemnitz
Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt
09106 Chemnitz

E-Mail: stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Chemnitz, den 26. Juni 2025

gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt

Kontakt

Stadt Chemnitz
Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt

Herr Hamann

Friedensplatz 1
09111 Chemnitz

Telefon 1: (0371) 488-
Telefon 2: (0371) 488-6101

Informationen

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