Bebauungsplan Stadt Chemnitz Öffentliche Auslegung

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 95/21

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 25.06.2025 bis 25.07.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

„Stadtpark Teil 1 zwischen südlichem Reichsbahnbogen und Gluckstraße“


Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat in seiner Sitzung am 30. April 2025 den Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 95/21 „Stadtpark Teil 1 zwischen südlichem Reichsbahnbogen und Gluckstraße“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.

Der Planentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahme des Umweltamtes der Stadt Chemnitz vom 25. Januar 2024 werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 25. Juni 2025 bis 25. Juli 2025

im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich werden die Planunterlagen im Neuen Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Öffentlichen Auslegungsraum A014, links neben dem Haupteingang während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags bis mittwochs von 8.30 - 15.00 Uhr

donnerstags von 8.30 - 18.00 Uhr

freitags von 8.30 - 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an Stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich im Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B512 abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Kontakt einen Termin im Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de).

Kontakt:

Postanschrift:

Stadt Chemnitz
Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt
09106 Chemnitz

E-Mail:
stadtplanungsamt-beteiligung@stadt-chemnitz.de

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Prüfung des Vorhandenseins gesetzlich geschützter Biotope und die Prüfung, ob artenschutzrechtliche Belange berührt sind.

Schutzgut Fläche und Boden/Altlasten

Angaben zu vorhandenen und zukünftigen Flächenfunktionen und Versiegelungsgrad und Umgang zur Berücksichtigung des Gebots der Innenentwicklung; Angaben zu im Sächsischen Altlastenkataster verzeichneten Altlasten und Verdachtsfällen sowie zum Umgang mit Bodenbelastungen und Gebäudekontaminationen.

Schutzgut Wasser

Aussagen zu Oberflächenwasser und Grundwasser. Ausführungen zur Lage in einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet.

Schutzgut Klima und Luft

Aussagen zu den klimatischen Eigenschaften und klimaökologischen Qualitäten des Gebiets und zur zukünftigen mikroklimatischen Situation; Angaben zu Luftbelastungen und Auswirkungen auf die Durchlüftungssituation.

Schutzgut Landschaft und Orts- und Landschaftsbild

Aussagen zum Bestand und Veränderungen durch eine bauliche Entwicklung auf das Orts- und Landschaftsbild.

Schutzgut Mensch

Aussagen zu gesunden Arbeitsverhältnissen, insbesondere die Beurteilung des vorhandenen und prognostizierten Gewerbelärms und der schutzbedürftigen Naherholungsfläche Stadtpark und Kleingartenanlage.

Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter

Aussagen zu vorhandenen Denkmalen; Denkmalbereich und sonstige Kultur- und Sachgüter (Bestandsgebäude).

Chemnitz, den 12. Juni 2025

gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt

Kontakt

Stadt Chemnitz
Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt

Herr Hamann

Friedensplatz 1
09111 Chemnitz

Telefon 1: (0371) 488-6150
Telefon 2: (0371) 488-6101

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Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie deren Berichtigung verlangen (Art. 16 DSGVO).

Sie können die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO haben Sie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Wenn Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
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