Flächennutzungsplan Stadt Chemnitz Erneute Beteiligung

Erneute öffentliche Auslegung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Chemnitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.02.2021 bis 12.03.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

(Bereich „ehem. Bahnhofsareal Altendorf“ im Stadtteil Altendorf)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat in seiner Sitzung am 19.01.2021 den geänderten Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Chemnitz (Bereich „ehem. Bahnhofsareal Altendorf“ im Stadtteil Altendorf) mit Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Nach § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Der Planentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

  • Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Stellungnahme vom 12.09.2017 mit Hinweisen zu Geologie, Hydrogeologie und natürlicher Radioaktivität (Radonkonzentration in der Bodenluft) sowie zum Umgang mit verbautem Haldenmaterial (Hinweis, dass 1989 Haldenmaterial aus Alberoda für das Objekt „Gutsweg“ für Tragschichtmaterial beantragt wurde).
  • Planungsverband Region Chemnitz Verbandsgeschäftsstelle, Stellungnahme vom 21.08.2017 zu Belangen des Artenschutzes auf Basis des Regionalplanentwurfes Region Chemnitz gemäß Karte 13 „Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse“ mit Festlegung relevanter Multifunktionsräume für Fledermäuse.
  • Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens Stellungnahme vom 14.09.2017 in Vertretung für  die GRÜNE LIGA Sachsen e.V., den Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. und den Landesjagdverband Sachsen e.V. mit dem Hinweis des GRÜNE LIGA Sachsen e.V., das vorhandene Grün in die Neugestaltung des Gebietes mit einzubeziehen.
  • BUND LV Sachsen e.V. Stellungnahme vom 12.09.2017 zu Belangen der Artenvielfalt von Flora und Fauna insbesondere Fledermäuse und Eidechsen im Bereich der Teilflächen 2 und 3 sowie dem Erfordernis einer entsprechenden vertiefenden Untersuchung.
  • Umweltamt der Stadt Chemnitz, Stellungnahme vom 13.09.2017 mit Hinweisen zu den Belangen der Schutzgüter sowie zu Belangen des Artenschutzes als Teil des Umweltberichtes.
  • Öffentlichkeit, Stellungnahme vom 08.09.2017 zu Belangen der Artenvielfalt von Flora und Fauna insbesondere Eisvögel, Eulen, Fledermäuse, Igel, Füchse etc.
  • Öffentlichkeit, Stellungnahme vom 08.09.2017 mit Hinweisen zu den Belangen des Artenschutzes aufgrund der geplanter Bebauung
  • Öffentlichkeit, Stellungnahme vom 22.11.2018 mit Hinweisen zu den Belangen von Hochwassergefahren aufgrund von geplanter Bebauung und künftige Grüngestaltung des gesamten Areals.

werden im Zeitraum vom 08.02.2021 bis 12.03.2021 öffentlich ausgelegt.

Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Als zusätzliches Informationsangebot im Sinne des § 3 Abs. 2 PlanSiG besteht im Zeitraum der öffentlichen Auslegung die Möglichkeit, die Planunterlagen im Eingangsbereich des Neuen Technischen Rathauses, Friedensplatz 1 während der nachfolgend genannten Zeiten einzusehen:

montags bis mittwochs        von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

donnerstags                           von 08.30 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

freitags                                   von 08.30 - 12.00 Uhr

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht in der Fassung vom August 2018 mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter (Teil B der Planbegründung)
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom 07.12.2015 als Artenschutzfachbeitrag zum Rahmenplan Bahnhof Chemnitz-Altendorf, folgende wesentlichen Belange wurden geprüft:
    • Für Arten, für die das Vorhaben artenschutzrechtlich relevante Wirkungen entfalten kann, wurde geprüft, inwieweit eine Verletzung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände stattfindet. Das betrifft die Artengruppen xylobionte Käfer, Schmetterlinge, Amphibien, Reptilien, Fledermäuse, sonstige Säugetiere und Vögel.
    • Im Ergebnis wurden 22 aktuelle Brutvogelarten und weitere 11 Arten als sporadische oder potentielle Brutvögel sowie 7 Arten Fledermäuse festgestellt. Ein Vorkommen des Edelkrebses im Bearbeitungsgebiet kann nicht ausgeschlossen werden. Weitere streng geschützte Amphibien, Reptilien, xylobionte Käfer und sonstige Wirbellose sowie Schmetterlinge wie der Nachtkerzenschwärmer wurden nicht nachgewiesen. Es werden für die betroffenen Arten im Gebiet Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zur Vermeidung der Verletzung artenschutzrechtlicher Verbote vorgeschlagen.
  • Gutachten zur Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vom 19.10.2019 für den Bebauungsplan Nr. 16/12 „Bahnhofsareal Altendorf“, folgende wesentlichen Belange wurden geprüft:
    • Die Nutzungsänderung des momentan überwiegend aufgelassenen und mit Ruderalvegetation sowie jungen Gehölzen bewachsenen Bahnhofsareals kann unter Umständen streng geschützte Arten beeinträchtigen. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahmen und der Abschichtung aller in Sachsen vorkommenden streng geschützten Arten aus dem Jahr 2015 wurden im Wesentlichen übernommen und aktualisiert.
    • In Folge der Wirkungen des Bebauungsplanes können streng geschützte Arten potentiell getötet oder verletzt werden und verlieren ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. Die Tötung oder Verlet­zung von Individuen dieser Arten ist jedoch weitgehend vermeidbar.
    • Vom Verlust ihrer Fortpflanzungsstätte sind insbesondere 21 Arten Brutvögel betroffen. Sie betreffen überwiegend in Sachsen häufige Vogelarten, deren Erhaltungszustand der lokalen Population sich auch ohne spezielle Maßnahmen voraussichtlich dadurch nicht verschlechtern wird. Ein Verlust eines Brutreviers des Gartenrotschwanzes ist jedoch als Verletzung des Verbotes gemäß § 44, Abs. 1, Nr. 3 BNatSchG zu werten, weil die Chemnitzer Population dieser Art in einem unzureichenden Erhaltungszustand ist.
    • Fledermäuse sind nach aktueller Kenntnis nicht von der Verletzung artenschutzrechtlicher Verbote betroffen, da die hier vorkommenden Arten das Gebiet nur als Jagdhabitat nutzen und keine Quartiere gefunden wurden.
    • Es werden Maßnahmen zur Vermeidung der Verletzung artenschutzrechtlicher Verbote vorgeschlagen. Überwiegend sind diese Maßnahmen bereits im Ergebnis des Artenschutzgutachtens zum Rahmenplan entwickelt und in den Bebauungsplan übernommen worden. Diese schließen auch mögliche CEF-Maßnahmen ein.
    • Mit der Renaturierung des Pleißenbaches, die im Rahmen eines gesonderten wasserrechtlichen Verfahrens zu planen und zu genehmigen ist, können besonders Auswirkungen auf geschützte Arten verbunden sein. Für diese Maßnahme und für den Ersatzneubau der Brücke am Stadtgut wird deshalb eine ökologische Baubegleitung von Anfang an empfohlen.
  • Schalltechnische Untersuchungen nach DIN 18005-1, Projekt: Bebauungsplan Nr. 16/12 "Bahnhofsareal Altendorf“ vom 04.12.2019
    • Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung war unter Beachtung der vorhandenen Vorbelastung durch verschiedenartige Lärmquellenarten (Straßen, Gewerbe) zu untersuchen, unter welchen schalltechnischen Bedingungen die geplanten Nutzungen einordenbar und realisierbar sind.
    • Die Ausweisung als „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ wird aus Sicht des Schall-Immissionsschutzes und unter Berücksichtigung der innerstädtischen Verkehrslage als umsetzbar angesehen, wobei Ausgleichsmaßnahmen in Form von passiven Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden, um der Lärmeinwirkung durch die Paul-Jäkel-Straße planerisch entgegenzuwirken.
    • Aus den Untersuchungsergebnissen waren Formulierungen von Festsetzungen zum Schall-Immissionsschutz des Bebauungsplanes vorzuschlagen.

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit schriftliche Stellungnahmen zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, ist vor einem persönlichen Kontakt immer eine Terminvereinbarung per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de) erforderlich.

Postanschrift:    
Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
09106 Chemnitz

E-Mail:
stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Chemnitz, den 22.01.2021

gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungsamt

Kontaktperson

Stadt Chemnitz
Stadtplanungsamt
Frau Kneita
Friedensplatz 1
09111 Chemnitz

Tel.: (0371) 488-6116
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-chemnitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
  • Schalltechnische Untersuchungen

Informationen

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