Bebauungsplan Stadt Königstein Erneute Beteiligung

Bebauungsplan "Leupoldishain Gewerbe II, Bauabschnitt A (Gewerbepark) in 01824 Königstein

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 10.06.2025 bis 12.07.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Stadt Königstein

Goethestraße 7

01824 Königstein

Bekanntmachung der Stadt Königstein

Öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs des Bebauungsplanes „Leupoldishain Gewerbe II, Bauabschnitt A (Gewerbepark)“

Der Stadtrat der Stadt Königstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.04.2019 mit dem Beschluss Nr. 12/SR/2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Leupoldishain II“ und in seiner öffentlichen Sitzung am 22.04.2021 mit dem Beschluss Nr. 12/SR/2021 eine Änderung der Bezeichnung in Bebauungsplan „Leupoldishain Gewerbe II“ sowie eine Änderung des Geltungsbereiches, der damit verfahrenstechnisch in zwei Bauabschnitte A und B aufgeteilt wurde, beschlossen. Planungsziel ist es, auf Teilen der nicht mehr von der Wismut GmbH benötigten Betriebsflächen eine gewerbliche Nachnutzung zu ermöglichen. Die für Natur- und Artenschutz notwendigen Ausgleichsmaßnahmen werden innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans realisiert.

Mit dem Beschluss Nr. 25/SR/2021 wurde in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 25.05.2021 beschlossen, den Vorentwurf des Bebauungsplans im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 09.08.2021 bis einschließlich zum 17.09.2021 öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange (TöB) zur Stellungnahme aufzufordern. Die dabei eingegangenen Einwände, Hinweise und Anregungen wurden bewertet und führten zusammen mit den Ergebnissen der Erschließungsplanung zum Entwurf des Bebauungsplanes, der mit dem Beschluss Nr. 67/SR/2022 in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 12.12.2022 gebilligt und zur Offenlegung bestimmt wurde. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes fand vom 06.03.2023 bis einschließlich 06.04.2023 statt. Gleichzeitig wurden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) zur Stellungnahme aufgefordert.

Über die dabei eingegangenen Einwände, Hinweise und Anregungen wurde mit dem Beschluss Nr. 16/SR/2025 in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 19.05.2025 die Abwägung durchgeführt. In der gleichen öffentlichen Sitzung am 19.05.2025 wurde mit dem Beschluss Nr. 17/SR/2025 eine weitere Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans beschlossen. Dieser umfasst nunmehr das Flurstück 47/20 sowie Teile der Flurstücke 46/16, 46/17, 47/19, 267/3, 268/4 und 268/5 Gemarkung Leupoldishain. Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Leupoldishain Gewerbe II, Bauabschnitt A (Gewerbepark)“ treten mit dem gleichen Beschluss die Festsetzungen des am 31.12.2011 in Kraft getretenen Bebauungsplans „Gewerbepark Sächsische Schweiz, 1. Änderung“ (Amtsblatt der Gemeinde Nr. 12/2011) außer Kraft.

Gleichzeitig hat der Stadtrat der Stadt Königstein in der öffentlichen Sitzung am 19.05.2025 mit dem Beschluss Nr. 18/SR/2025 den geänderten Entwurf des Bebauungsplans des Bebauungsplans „Leupoldishain Gewerbe II, Bauabschnitt A (Gewerbepark)“ in der Fassung vom 09.05.2025, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung (Teil C-1), dem Umweltbericht (Teil C-2) gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

In der Planzeichnung wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Festsetzung der bestehenden Waldfläche auf Flst. 47/20 Gemarkung Leupoldishain außerhalb der gewerblichen Bauflächen und Anpassung der von Bebauung freizuhaltenden Waldabstandsfläche
  • Anpassung der Verkehrsfläche
  • Im Ergebnis der erfolgten Abstimmungen mit der Straßenmeisterei in Bezug auf den Winterdienst wurde die lichte Breite zwischen den beidseitigen Bordanlagen im Bereich der Fußgängerquerungsstelle auf 3,50 m erweitert.
  • Die Knotenpunkte wurden so umgestaltet, dass das Ein- und Ausfahren beim Gewerbering und bei den beiden geplanten Erschließungsstraßen für Sattelzüge ohne Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn der K 8734 möglich ist. Die Darstellung ist in Anlage 1, U16.3 enthalten.
  • Anpassung der Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt auf den gesamten geplanten Querungsbereich für Fußgänger inklusive Verziehung sowie 25 m südlich und nördlich der neuen Einmündungsbereiche
  • Aufnahme einer Sondergebietsfläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im südlichen Teil der bisher vorgesehenen Maßnahmefläche M5, damit auch Reduzierung der öffentlichen Grünfläche und der Fläche für die Rückhaltung von Niederschlagswasser
  • Aufnahme einer Versorgungsfläche für eine neue Trafostation sowie einer Fläche mit der Bezeichnung LR 3, die mit einem Leitungsrecht zugunsten der Wismut GmbH zu belasten ist, zwischen der Fläche der Trafostation und dem Leitungsrechtskorridor LR 1.
  • Konkretisierung der Leitungsrechte LR 1 und LR 2 (Fortführung der Leitungsrechte in Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung)
  • Festsetzung einer Fläche für Aufschüttungen im Bereich der Maßnahmefläche M4
  • Reduzierung der nicht überbaubaren Grundstücksfläche an den verfüllten Schächten der Wismut GmbH auf jeweils 10x10 m entsprechend der Stellungnahme der Wismut GmbH zum Vorentwurf des Bebauungsplans
  • Ersatz der bisher mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belastenden Fläche GFLR 2 durch die Verlängerung der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „VBZ 2“ (private Betriebszufahrt Wismutgelände) bis an die östliche Geltungsbereichsgrenze.

Die textlichen Festsetzungen wurden in folgenden Punkten geändert:

  • Ausschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Windenergie
  • Ergänzende textliche Festsetzungen zu zulässigen Anlagen im Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlagen inklusive zulässiger Höhe der baulichen Anlagen, maximalem Versiegelungsgrad und Maßnahmen zur Sicherstellung einer Untergrünung
  • Konkretisierung der Leitungsrechte LR 1 und LR 2
  • Aufnahme einer Festsetzung zum Schutz von Grundwasser und Vorflut durch den Ausschluss bestimmter Materialen zur Dacheindeckung
  • Anpassung und Ergänzung der Festsetzung zur Maßnahme M4 (Anpflanzung Laubmischwald) um die Aufschüttung eines Erdwalls, auf dem der Wald anzupflanzen ist und um die anteilige Verwendung von Nadelgehölzen, um einen ganzjährigen Sichtschutz zu erhalten
  • Aufnahme von Vorgaben zur Ausrichtung von Photovoltaikanlagen
  • Konkretisierung einzelner artenschutzbezogener Regelungen, der Kompensationsmaßnahme M5 sowie der Pflanzgebote
  • Aufnahme zusätzlicher gestalterischer Festsetzungen zur Verringerung der Wahrnehmbarkeit des Gebietes

Die gegenüber der Planfassung vom 23.11.2023 (dem vom 06.03.23 bis 06.04.2023 ausgelegten Entwurf) vorgenommen Änderungen der textlichen Festsetzungen sowie Ergänzungen der Hinweise zur Umsetzung des Bebauungsplans und der Begründung sind in den Planunterlagen gelb unterlegt gekennzeichnet.

Die Durchführung erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltbericht und der Angabe, welche weiteren umweltbezogenen Unterlagen vorliegen. Der gemeinsame Flächennutzungsplan der VG Königstein wird dabei im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) geändert.

Zum Bebauungsplan „Leupoldishain Gewerbe II, Bauabschnitt A (Gewerbepark)“ liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

-           Umweltbericht

Dem Umweltbericht zum Bebauungsplan „Leupoldishain Gewerbe II, Bauabschnitt A (Gewerbepark)“ können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden. Grundlage der Beurteilung sind die nachfolgend aufgeführten Fachgutachten:

-           Grünordnungsplan

-           Artenschutzrechtliche Prüfung

-           Schallimmissionsprognose

-           Baugrunduntersuchungen

-           Blendgutachterliche Stellungnahme zu den potenziellen Blendwirkungen von PV-Anlagen im Gewerbegebiet Leupoldishain II auf die Festung Königstein

Bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zu den Themenbereichen

-           Denkmalschutz

-           Kulturlandschaftsschutz

-           Naturschutz

-           Forst

-           Immissionsschutz

-           Gewässerschutz

-           Geologie / Natürliche Radioaktivität

Sofern in den Unterlagen auf DIN-Normen verwiesen wird, liegen diese während der Zeit der Offenlage ebenfalls zur Einsichtnahme im Bauamt der Stadtverwaltung Königstein aus.

Die o.g. Planunterlagen des geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Leupoldishain Gewerbe II, Bauabschnitt A (Gewerbepark)“ in der Fassung vom 09.05.2025 werden gemäß § 4a Abs.3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs.2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats

vom 10. Juni bis einschließlich 11. Juli 2025

im Bauamt der Stadtverwaltung Königstein in der 1. Etage des Rathauses in der Goethestraße 7, 01824 Königstein, zur allgemeinen Einsicht und Erörterung während der nachfolgenden Öffnungszeiten entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt:

Montag           9:00 Uhr bis 12:00 Uhr          

Dienstag         9:00 Uhr bis 12:00 Uhr           13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag     9:00 Uhr bis 12:00 Uhr           13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Generell wird um Voranmeldung zur Einsichtnahme beim Bauamt unter den Telefonnummern 035021 997-30, -31, -32 oder -33 bzw. beim Sekretariat unter 035021 997-50 auch zu den allgemeinen Öffnungszeiten gebeten. Es können außerdem telefonische Termine für folgende weitere Zeiten vereinbart werden:

Mittwoch         9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Freitag            9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die Planungsunterlagen können während des o.g. Auslegungszeitraumes nach § 4a Abs.4 BauGB unter www.koenigstein-sachsen.de auch über die Internetpräsentation der Stadt Königstein und unter www.bauleitplanung.sachsen.de über das zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen eingesehen werden.

Während der o.g. Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse bauamt@stadt-koenigstein.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwänderin bzw. des Einwänders müssen eindeutig lesbar enthalten sein. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Abwägungsentscheidung zur Beschlussfassung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, es sei denn, die Gemeinde kannte den Inhalt der verspäteten Stellungnahme oder hätte diesen kennen müssen und die verspätete Stellungnahme ist für die Planung relevant. Beachten Sie bitte auch die unten stehenden Hinweise.

Die öffentliche Auslegung wird hiermit bekanntgegeben.

Tobias Kummer

Bürgermeister

Hinweise:

Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund einer behördlichen Anordnung für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ord-nungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung: Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen und Erklärungen zur Niederschrift sind dann nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter den o.g. Telefon-Nummern oder per E-Mail an bauamt@stadt-koenigstein.de möglich.

Abb. 1: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans „Leupoldishain Gewerbe II, Bauabschnitt A (Gewerbepark)“,

unmaßstäbliche Verkleinerung

Überlagerungsbereich

Abb. 2: Auszug rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbepark Sächsische Schweiz, 1. Änderung“, überlagert mit dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Leupoldishain Gewerbe II, Bauabschnitt A (Gewerbepark)“

Kontakt

Stadtverwaltung Königstein

Bauamt - Bauleitplanung

z.H. Herr Hacker

Goethestraße 7

01824 Königstein (Sächsische Schweiz)

Informationen

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