Stadt Königstein
Goethestraße 7
01824 Königstein
Bekanntmachung der Stadt Königstein
Öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs des Bebauungsplanes „Leupoldishain Gewerbe II, Bauabschnitt A (Gewerbepark)“
Der Stadtrat der Stadt Königstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.04.2019 mit dem Beschluss Nr. 12/SR/2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Leupoldishain II“ und in seiner öffentlichen Sitzung am 22.04.2021 mit dem Beschluss Nr. 12/SR/2021 eine Änderung der Bezeichnung in Bebauungsplan „Leupoldishain Gewerbe II“ sowie eine Änderung des Geltungsbereiches, der damit verfahrenstechnisch in zwei Bauabschnitte A und B aufgeteilt wurde, beschlossen. Planungsziel ist es, auf Teilen der nicht mehr von der Wismut GmbH benötigten Betriebsflächen eine gewerbliche Nachnutzung zu ermöglichen. Die für Natur- und Artenschutz notwendigen Ausgleichsmaßnahmen werden innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans realisiert.
Mit dem Beschluss Nr. 25/SR/2021 wurde in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 25.05.2021 beschlossen, den Vorentwurf des Bebauungsplans im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 09.08.2021 bis einschließlich zum 17.09.2021 öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange (TöB) zur Stellungnahme aufzufordern. Die dabei eingegangenen Einwände, Hinweise und Anregungen wurden bewertet und führten zusammen mit den Ergebnissen der Erschließungsplanung zum Entwurf des Bebauungsplanes, der mit dem Beschluss Nr. 67/SR/2022 in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 12.12.2022 gebilligt und zur Offenlegung bestimmt wurde. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes fand vom 06.03.2023 bis einschließlich 06.04.2023 statt. Gleichzeitig wurden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) zur Stellungnahme aufgefordert.
Über die dabei eingegangenen Einwände, Hinweise und Anregungen wurde mit dem Beschluss Nr. 16/SR/2025 in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 19.05.2025 die Abwägung durchgeführt. In der gleichen öffentlichen Sitzung am 19.05.2025 wurde mit dem Beschluss Nr. 17/SR/2025 eine weitere Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans beschlossen. Dieser umfasst nunmehr das Flurstück 47/20 sowie Teile der Flurstücke 46/16, 46/17, 47/19, 267/3, 268/4 und 268/5 Gemarkung Leupoldishain. Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Leupoldishain Gewerbe II, Bauabschnitt A (Gewerbepark)“ treten mit dem gleichen Beschluss die Festsetzungen des am 31.12.2011 in Kraft getretenen Bebauungsplans „Gewerbepark Sächsische Schweiz, 1. Änderung“ (Amtsblatt der Gemeinde Nr. 12/2011) außer Kraft.
Gleichzeitig hat der Stadtrat der Stadt Königstein in der öffentlichen Sitzung am 19.05.2025 mit dem Beschluss Nr. 18/SR/2025 den geänderten Entwurf des Bebauungsplans des Bebauungsplans „Leupoldishain Gewerbe II, Bauabschnitt A (Gewerbepark)“ in der Fassung vom 09.05.2025, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung (Teil C-1), dem Umweltbericht (Teil C-2) gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
In der Planzeichnung wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Die textlichen Festsetzungen wurden in folgenden Punkten geändert:
Die gegenüber der Planfassung vom 23.11.2023 (dem vom 06.03.23 bis 06.04.2023 ausgelegten Entwurf) vorgenommen Änderungen der textlichen Festsetzungen sowie Ergänzungen der Hinweise zur Umsetzung des Bebauungsplans und der Begründung sind in den Planunterlagen gelb unterlegt gekennzeichnet.
Die Durchführung erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltbericht und der Angabe, welche weiteren umweltbezogenen Unterlagen vorliegen. Der gemeinsame Flächennutzungsplan der VG Königstein wird dabei im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) geändert.
Zum Bebauungsplan „Leupoldishain Gewerbe II, Bauabschnitt A (Gewerbepark)“ liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Umweltbericht
Dem Umweltbericht zum Bebauungsplan „Leupoldishain Gewerbe II, Bauabschnitt A (Gewerbepark)“ können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden. Grundlage der Beurteilung sind die nachfolgend aufgeführten Fachgutachten:
- Grünordnungsplan
- Artenschutzrechtliche Prüfung
- Schallimmissionsprognose
- Baugrunduntersuchungen
- Blendgutachterliche Stellungnahme zu den potenziellen Blendwirkungen von PV-Anlagen im Gewerbegebiet Leupoldishain II auf die Festung Königstein
Bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zu den Themenbereichen
- Denkmalschutz
- Kulturlandschaftsschutz
- Naturschutz
- Forst
- Immissionsschutz
- Gewässerschutz
- Geologie / Natürliche Radioaktivität
Sofern in den Unterlagen auf DIN-Normen verwiesen wird, liegen diese während der Zeit der Offenlage ebenfalls zur Einsichtnahme im Bauamt der Stadtverwaltung Königstein aus.
Die o.g. Planunterlagen des geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Leupoldishain Gewerbe II, Bauabschnitt A (Gewerbepark)“ in der Fassung vom 09.05.2025 werden gemäß § 4a Abs.3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs.2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats
vom 10. Juni bis einschließlich 11. Juli 2025
im Bauamt der Stadtverwaltung Königstein in der 1. Etage des Rathauses in der Goethestraße 7, 01824 Königstein, zur allgemeinen Einsicht und Erörterung während der nachfolgenden Öffnungszeiten entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt:
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Generell wird um Voranmeldung zur Einsichtnahme beim Bauamt unter den Telefonnummern 035021 997-30, -31, -32 oder -33 bzw. beim Sekretariat unter 035021 997-50 auch zu den allgemeinen Öffnungszeiten gebeten. Es können außerdem telefonische Termine für folgende weitere Zeiten vereinbart werden:
Mittwoch 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Die Planungsunterlagen können während des o.g. Auslegungszeitraumes nach § 4a Abs.4 BauGB unter www.koenigstein-sachsen.de auch über die Internetpräsentation der Stadt Königstein und unter www.bauleitplanung.sachsen.de über das zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen eingesehen werden.
Während der o.g. Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse bauamt@stadt-koenigstein.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwänderin bzw. des Einwänders müssen eindeutig lesbar enthalten sein. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Abwägungsentscheidung zur Beschlussfassung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, es sei denn, die Gemeinde kannte den Inhalt der verspäteten Stellungnahme oder hätte diesen kennen müssen und die verspätete Stellungnahme ist für die Planung relevant. Beachten Sie bitte auch die unten stehenden Hinweise.
Die öffentliche Auslegung wird hiermit bekanntgegeben.
Tobias Kummer
Bürgermeister
Hinweise:
Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund einer behördlichen Anordnung für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ord-nungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung: Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen und Erklärungen zur Niederschrift sind dann nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter den o.g. Telefon-Nummern oder per E-Mail an bauamt@stadt-koenigstein.de möglich.
Abb. 1: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans „Leupoldishain Gewerbe II, Bauabschnitt A (Gewerbepark)“,
unmaßstäbliche Verkleinerung
Überlagerungsbereich
Abb. 2: Auszug rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbepark Sächsische Schweiz, 1. Änderung“, überlagert mit dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Leupoldishain Gewerbe II, Bauabschnitt A (Gewerbepark)“
Stadtverwaltung Königstein
Bauamt - Bauleitplanung
z.H. Herr Hacker
01824 Königstein (Sächsische Schweiz)