Bebauungsplan Stadt Görlitz Öffentliche Auslegung

BS 06.1 - Ortslage Deutsch Ossig - Auslegung

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 05.10.2026 bis 06.11.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
„BS 06.1 – Ortslage Deutsch Ossig“ am Berzdorfer See

Der Planungsverband „Berzdorfer See“ hat am 27.09.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes „BS 06 – Deutsch Ossig“ beschlossen.

Der Geltungsbereich des Teilplanes „BS 06.1 – Ortslage Deutsch Ossig“ umfasst die verbliebene Restortslage des Ortes Deutsch Ossig. Das Plangebiet liegt am Ostufer des Berzdorfer Sees, im Süden der Stadt Görlitz.

Zur Information der Öffentlichkeit wird erneut der Entwurf des Bebauungsplanes mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen sowie Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom

                                                                       05.10. bis 06.11.2026

zur Veröffentlichung in das Internet eingestellt. Die Unterlagen sind im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/beteiligung/themen/1068293 einsehbar, eine Stellungnahme kann dort eingestellt werden.

Zusätzlich werden die gleichen Unterlagen auch in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtplanung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, im oben genannten Zeitraum während folgender Zeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag                     8:00 – 16:00 Uhr

Dienstag                                                        8:00 – 18:00 Uhr

Freitag                                                           8:00 – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch abgegeben werden:

  • über das Beteiligungsportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/beteiligung/themen/1068293
  • per E-Mail: staedtebau@goerlitz.de

Stellungnahmen können jedoch bei Bedarf auch anderweitig übermittelt werden:

  • per Post: Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtplanung, Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz oder
  • zur Niederschrift während der Dienststunden

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Folgende umweltbezogenen Unterlagen sind beigefügt:

  • Umweltbericht zur Planung als Bestandteil der Begründung mit Anlagen:
  • Stellungnahmen (SN) aus frühzeitiger TÖB

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt, auf Boden und Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild sowie auf Mensch, kulturelles Erbe und Sachgüter geprüft. Die umweltbezogenen Informationen zu den jeweiligen Schutzgütern finden sich in den zur Einsichtnahme vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Flächennutzung, Biotoptypen im Geltungsbereich, Artausstattung und Bedeutung des Plangebietes und der Umgebung, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Lage angrenzender Natura 2000 Gebiete, Eingriff- Ausgleich-Bilanzierung, Artenschutz, Belange Wald, Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen

  • Innerhalb des Geltungsbereiches des Plangebietes befinden sich Schutzgebiete, gemäß § 30 BNatSchG und § 21 SächsNatSchG.
  • Zur Beurteilung des Artbestandes wurde ein Artenschutzfachbeitrag (AFB) erstellt. Zusammenfassend wurde durch den Gutachter eingeschätzt, dass bei Umsetzung der Maßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen der Fauna zu befürchten sind.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Geologie, Flächennutzung, Eingriffe durch Versiegelung, Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung, Kompensationsmaßnahmen, Bodenschutz, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen. Die Bodenversiegelung wird auf das notwendige Maß begrenzt. Dies wird durch Reduzierung der Versiegelungsfläche umgesetzt. Der Grünflächenanteil des gesamten Plangebietes bleibt hoch.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Oberflächengewässer und Gewässerrandstreifen, Grundwassermessstellen, Überschwemmungsgebiete, Versickerung/ Ableitung des Regenwassers, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/ Luft:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen. Das Belassen eines hohen Grünanteils dient der Minderung der aus der Versiegelung resultierenden negativen mikroklimatischen Effekte.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:

Eine negative Beeinflussung des Landschaftsbildes wird nicht erwartet. Das Vorhaben dient der Revitalisierung des devastierten Restortes Deutsch Ossig.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch, Kultur- und Sachgüter:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Auswirkungen der Planung auf menschliche Gesundheit, Radonschutz, Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern (Lage im archäologischen Relevanzbereich, vorhandene Kulturdenkmale).

  • Lage des Plangebietes außerhalb der ausgewiesenen Radonvorsorgegebiete Sachsens.
  • Anlage- und betriebsbedingt ist nicht mit erheblichen negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch zu rechnen.
  • Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Kulturelle Erbe und sonstige Sachgüter im Plangebiet oder unmittelbarer Nähe zu erwarten. Der Bebauungsplan dient dazu, vorhandene Bausubstanz (Schutzgüter) einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen, und durch maßvolle Erweiterungen eine wirtschaftliche Nachnutzung zu ermöglichen.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Diese Veröffentlichung erscheint am 15.09.2026 im Amtsblatt der Stadt Görlitz, am 18.09.2026 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf und am 25.09.2026 im Schöpsbote der Gemeinde Markersdorf.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html

https://www.berzdorfer-see.eu/News.html

und im Landesportal Sachsen unter dem Link

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/beteiligung/themen/1068293

einsehbar.

Görlitz, den 25.08.2026                    

Siegel                                                                                     Octavian Ursu

                                                                                               Verbandsvorsitzender

                                                                                               Planungsverband Berzdorfer See

Kontakt

Kerstin Mühle

Stadtverwaltung Görlitz

Amt für Stadtplanung

SG Städtebau

Hugo.Keller-Straße 14

02826 Görlitz

Tel: 03581 - 67 2112

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